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Historisches Finanzpaket / Klimaklage gegen RWE / BGH zu Lina E.: "Mehr Frei­heit geht nicht"

22.03.2025

Das Bild zeigt eine Hand, die eine Kreditkarte hält; Symbol für Finanzthemen und rechtliche Herausforderungen im Podcast.

Die Rechtsfragen zur historischen Grundgesetzänderung adobe stock | Alexey Novikov / LTO

Alles rechtlich in Ordnung nach historischer Grundgesetzänderung? Soll RWE für Klimaschäden in Peru haften? Was sagt der BGH zum Fall der Linksextremistin Lina E.? Dies und mehr in Folge 28 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage".

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In Folge 28 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Christian Rath und Katharina Reisch mit drei brisanten Themen:

1. Grundgesetz beste Kreditkarte – Warum die Lockerung der Schuldenbremse doch noch gelungen ist.

 Die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse wurden im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Wir erklären unter anderem, welche Modifikationen die Grünen noch in dieses historische Finanzpaket hinein verhandelt haben, ob die "Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" nun ein neues Staatsziel ist und warum die FDP-Eilanträge vor den Landesverfassungsgerichten gescheitert sind. 

2. Peruanischer Bauer verklagt Energiekonzern - Muss RWE für Klimaschäden in Peru haften?

Das Haus eines Bauern in Peru ist bedroht. Weil wegen der globalen Erwärmung Gletscher in den peruanischen Anden abschmelzen, könnten Flutwellen oder Schlammlawinen sein Haus überfluten. Er fordert daher von RWE, einem der größten CO2-Emittenten Europas, einen Teil der Kosten für den Schutz seines Hauses zu übernehmen. Über die Klimaklage des peruanischen Bauern verhandelte nun das OLG Hamm. LTO-Redakteurin Franziska Kring war bei den Verhandlungstagen vor Ort. Mit ihr diskutieren wir über die rechtliche Argumentation des Bauern, die vorgelegten Beweise und die große Frage, wie sinnvoll solche Klima-Prozesse sind.

3. BGH zu Lina E. - Warum muss die militante Antifaschistin ins Gefängnis?

Die militante Antifaschistin Lina E. war Teil einer kriminellen Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rechtsextremisten zusammenzuschlagen. Dafür wurde sie 2023 vom OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte nun das Urteil. Wir sprechen über die Angemessenheit der Strafe und den Vorwurf einer "Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands". Außerdem klären wir, warum Lina E. auch vom BGH nicht als „Rädelsführerin“ der Vereinigung gesehen wurde und wie lange sie nun wirklich ins Gefängnis muss. 

Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: rechtslage@lto.de

• Die Folgen der letzten Wochen zum Nachhören:

 

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Zitiervorschlag

Historisches Finanzpaket / Klimaklage gegen RWE / BGH zu Lina E.: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56849 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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