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Französische Präsidentschaftswahl: Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

von Dr. Markus Sehl

07.07.2026

Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird.

Unaufgeregt hat das Pariser Berufungsgericht die Entscheidung über ihre Kandidatur an die Politikerin Le Pen zurückgespielt / Foto: picture alliance / Anadolu | Mustafa Yalcin

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

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Die "Atombombe" hat das Berufungsgericht in Paris nicht gezündet. Und deshalb konnte die Rechtspopulistin Marine Le Pen am Dienstagabend auch ankündigen, bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Ihre Lage war im Frühjahr 2025 eine ganz andere. Ein Pariser Gericht hatte sie wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und eine fünfjährige Wählbarkeitssperre verhängt. Le Pen wütete, sprach von einer "politischen Entscheidung". Das System "hat die Atombombe hervorgeholt, um einen Wahlsieg vor Gericht zu verhindern", so Le Pen damals. Sie gilt als aussichtsreiche Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National. 

Dementsprechend groß war der Druck auf die Richterinnen des Berufungsgerichts, die am Dienstag ihr Urteil verkündeten. Sie hatten es in der Hand, über das politische Schicksal Le Pens zu entscheiden – und haben es unaufgeregt gelöst. Und zwar indem sie gemacht haben, was ein Gericht eben macht: das Recht anwenden, auch wenn es politisch um viel geht. Die drei Richterinnen haben mit einer klugen juristischen Entscheidung davon abgesehen, tief in den demokratischen Prozess einzugreifen.

Das Gericht verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe, wobei zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen und ein Jahr durch Tragen einer Fußfessel abzugelten sind. Das Gericht hat die Ämtersperre so verkürzt, dass Le Pen das passive Wahlrecht für 15 Monate verliert. Da die Strafe im erstinstanzlichen Urteil für sofort vollziehbar erklärt worden war und seitdem bereits mehr als 15 Monate verstrichen sind, ist diese Sanktion bereits verbüßt. 

Damit hat das Gericht Le Pen, ihrer Wählerschaft und der französischen Demokratie die Kandidatur nicht entzogen. Hätte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht abzuerkennen, wäre das ein politischer K.o.-Schlag gewesen.

Mit der Fußfessel macht das Gericht sichtbar, wer hier zur Wahl steht

Während das Berufungsgericht hinter allen anderen Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückblieb, hat es eine Forderung ausgeschöpft: Le Pen muss für ein Jahr eine elektronische Fußfessel tragen. 

Damit einen Wahlkampf zu bestreiten, ist unbequem, aber nicht unmöglich. Vielleicht ist es sogar aussichtsreich, wenn man sich als Märtyrerin stilisiert. Auch das also keine politisch erdrückende Sanktion durch das Gericht. Eine Revision zum Kassationsgericht wird zudem aufschiebende Wirkung für die Fußfessel haben. Le Pen hatte vor dem Urteil am Dienstag ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer solchen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. 

Mit seinem Urteil hat das Berufungsgericht dem Druck standgehalten und den Ball zurück an Le Pen gespielt. Die Entscheidung über ihre Kandidatur lag nun da, wo sie hingehört: bei der Politikerin Le Pen selbst. Zugleich hat das Gericht mit seinem Strafausspruch und der Fußfessel sichtbar markiert, wer bei der Wahl antreten wird: eine verurteilte Politikerin, die EU-Steuergelder veruntreut hat. Ein Delikt mit unmittelbarem Bezug zur Verantwortung einer Politikerin. Ob man ihr noch vertrauen kann? Auch diese Entscheidung liegt da, wo sie hingehört: Bei den Wählerinnen und Wählern. Eine gute Nachricht für die Demokratie. 

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Französische Präsidentschaftswahl: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60371 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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