Femizide / Scheuer-Anklage / Tätervideos im Netz: Anklage gegen And­reas Scheuer – Warum eine „Erin­ne­rungs­lü­cke“ strafbar sein kann

23.08.2025

Gibt es wirklich jeden Tag einen Femizid in Deutschland? Warum wird Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer jetzt angeklagt? Und darf man Tätervideos online stellen? Das und mehr in Folge 40 der “Rechtslage”. 

In Folge 40 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen:

Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind

Immer wieder ist davon die Rede, dass es in Deutschland "fast jeden Tag" einen Femizid gibt. Oft gefolgt von einer Diskussion, dass diese Zahl übertrieben sei. Wie lässt sich aufklären, wieviele Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind? Und was muss sich ändern? Wir blicken auf aktuelle Studien zu diesem Thema.

Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer

Die Pkw-Maut für Ausländer war mal ein Lieblingsprojekt der CSU, scheiterte krachend, kostete 243 Millionen Euro und brachte Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vor einen Untersuchungsausschuss - da konnte er sich nicht mehr an viel erinnern. Jetzt erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage. Ist das ein Warnschuss auch für andere Politiker?

Darf man Videos von mutmaßlichen Tätern ins Netz stellen?

Die Tiktokerin Liän wurde nachts in einem Parkhaus verfolgt, filmte den mutmaßlichen Täter und veröffentlichte ein Video, das inzwischen mehr als 5 Millionen mal geklickt wurde. Das wirft mehr rechtliche Fragen auf, als man auf den ersten Blick denkt.

Und hier alle Folgen der Rechtslage zum Nachhören:

 

Zitiervorschlag

Femizide / Scheuer-Anklage / Tätervideos im Netz: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57977 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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