Der djt fordert, mehr Daten über die juristische Ausbildung zu erheben. Das ist sinnvoll, findet Lars Knobbe-Springorum. Mit kleinen Maßnahmen könne Referendaren aber schon sofort geholfen werden, ohne auf die große Reform warten zu müssen.
Höchstens drei Monate auf einen Referendariatsplatz warten. Von der Unterhaltsbeihilfe leben können. Ein eigener Arbeitsplatz im Gericht und funktionierende Dienstgeräte. Nein, das sind leider keine konkreten Beschlüsse aus Erfurt. Aber so beschrieb Stefanie Otte, Vorsitzende der Ausbildungsabteilung des 75. Deutschen Juristentages (djt) und Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, bei einer Podiumsdiskussion an der Universität Speyer ihre Vorstellungen von einem besseren Referendariat. Diese Forderungen stellen das Ausbildungssystem nicht auf den Kopf. Für die Betroffenen könnten sie dennoch viel verändern.
Genau daran müssen sich die Reformbeschlüsse des 75. djt in Erfurt messen lassen. Schon 1998 in Bremen widmete der djt der juristischen Ausbildung eine eigene Abteilung. Die Fragen sind bis heute die gleichen geblieben, und sie wecken großes Interesse der Zielgruppe: Rund 32 Prozent der 2.000 angemeldeten Teilnehmenden in Erfurt waren Studierende und Referendare. Gleichzeitig zählt für die aktuellen und kommenden Referendargenerationen ebenso, welche Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems möglich sind. Und vor allem: Wer sie umsetzt.
Eine Kommission im Bundesjustizministerium ist allein keine Lösung
Was nicht dokumentiert ist, muss auch nicht reformiert werden. Prof. Dr. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum stellt in seinem umfassenden Gutachten für die Abteilung fest, dass der Mangel an empirischem Wissen über die juristische Ausbildung zu anekdotischen Evidenzen führt. Um sich von dem realitätsfernen Beschluss der Justizministerkonferenz, dass grundlegender Reformbedarf nicht bestehe, endlich abzukehren, brauchen die Reformbestrebungen empirische Daten. Dass zu den angenommenen Beschlüssen der Abteilung eine deutlich stärkere empirische Beleuchtung der juristischen Ausbildung und verpflichtende Stationsevaluationen im Referendariat gehören, ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Offen bleiben aber konkrete Fragen nach der Verantwortlichkeit.
Zwar hat die Abteilung unter anderem beschlossen, dass das Bundesjustizministerium eine ständige Kommission zur Entwicklung der juristischen Ausbildung einrichten und koordinieren soll. Doch empirische Belege brauchen wir ebenso an den naheliegenden Stellen: in den Arbeitsgemeinschaften, im Hörsaal und in Bezug auf die Staatsprüfungen. Hier reicht es nicht, bei einer Bundeskommission stehen zu bleiben.
Die Akteure, also Fakultäten, Referendarabteilungen, Personalvertretungen und berufsständische Kammern, sind konkret in die Verantwortung zu nehmen. Sonst bleibt es bei der anekdotischen Evidenz, die Krüper zu Recht kritisiert: "Defizitär ist immer nur der Student, nie seine Ausbildung."
Doch wer führt die Erhebungen vor Ort durch, und was folgt aus schlechten Ergebnissen? Hier bleibt der 75. djt hinter seinen eigenen Ambitionen zurück.
Wir kennen die Noten, aber nicht den Preis
Wir wissen genau, wie viele Juristen mit welchen Noten die Staatsprüfungen beenden. Wir wissen aber nicht, zu welchem Preis sie das tun. In Erfurt wurde das in der Diskussion über psychische Belastungen in der Ausbildung deutlich. Langanhaltenden Applaus erhielt die Volljuristin und Diplom-Psychologin Alica Mohnert für die These: "Das ganze Jurastudium ist stressig. Das letzte Jahr vor dem Examen ist pathologisch!"
Die Frage nach den Belastungen stellt sich auch im Referendariat. Dort beginnt die Examensvorbereitung prinzipiell mit dem Tag des Dienstantritts. Hier helfen konkrete Maßnahmen – wie von Otte gefordert – den Referendaren bereits ab Tag eins. Berechtigte Verbesserungen müssen nicht zwingend auf empirische Studien warten.
Krüper warnt davor, dass vermehrt Kleinstfragen der juristischen Ausbildung auf die Tagesordnung rückten. Es werde kaum an Ursachen gearbeitet, sondern an Symptomen laboriert. Doch auch Vorhaben wie E-Examen, verdeckte Zweitkorrektur oder das freiwillige Abschichten von Klausuren, zu denen der djt erfreulicherweise seine Zustimmung signalisiert, werden gerade dann wichtig, wenn die große Reform – mal wieder – ausbleibt.
Einig nur beim Geld
Dafür braucht es Geld. Eine Vielzahl dieser unmittelbar helfenden Maßnahmen steht und fällt mit der Finanzierung der juristischen Ausbildung. Dessen ist sich die Abteilung bewusst: Der einzige Beschluss ohne Gegenstimme und Enthaltung fordert die Länder auf, die Hochschulen und insbesondere die juristischen Fakultäten sowie den juristischen Vorbereitungsdienst auskömmlich zu finanzieren. Wer möchte da schon widersprechen?
Immerhin konnte sich die Abteilung dazu durchringen, bundesweit einheitliche Unterrichtsmaterialien für die praktische Ausbildung und die Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung zu fordern. Wobei auch hier die Frage bleibt: Wer soll zuständig sein?
Die Realität zeigt, dass sich solche Materialien selbst innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden. Warum nimmt man nicht die Justizprüfungsämter stärker in die Pflicht? Diese sollten nicht nur für den ordnungsgemäßen Ablauf der Staatsprüfungen verantwortlich sein, sondern auch zu vergleichbaren Vorbereitungsbedingungen im Vorfeld der für Juristen überragend wichtigen Staatsprüfungen beitragen. Sie könnten einheitliche Materialien und Probeklausuren mit amtlichen Lösungsskizzen bereitstellen. Dabei geht es nicht um eine Vermischung von Ausbildung und Prüfung, sondern um Verantwortung für die Bedingungen, unter denen geprüft wird.
Kleine Verbesserungen bringen große Entlastung
Als ehemaliger Referendar bin ich mir sicher: Maßnahmen können strukturell klein sein und für Betroffene trotzdem enorm viel verändern. Für Referendare darf die nächste Datenerhebung jedoch keine weitere Warteschleife werden. Eine ausreichende finanzielle Absicherung, ein ernstzunehmender Umgang mit psychischen Problemen während der Ausbildung und zeitgemäße Arbeitsmittel gehören auch ohne große Reform auf die Tagesordnung.
Wer diese Verbesserungen als bloße Symptombekämpfung abtut, unterschätzt ihre Bedeutung für den Ausbildungsalltag und die Qualität der Ausbildung. Der Anspruch auf eine grundlegende Reform entbindet niemanden von der Verantwortung, die bestehende Ausbildung schon jetzt besser zu machen.
Lars Knobbe-Springorum, LL.M., studierte Rechtswissenschaft in Berlin und Münster. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. 2025 legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Anschließend studierte er "Staat und Verwaltung in Europa" an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Der 75. djt zur Juristenausbildung: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60948 (abgerufen am: 07.10.2026 )
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