Die beliebtesten LTO-Artikel: Das sind die meist­ge­le­senen Artikel aus 2024

31.12.2024

Die Strafbarkeit von Airport Fast Lanes, Böhmermanns Satirekonzept auf dem Prüfstand und Füllkrugs fataler Fehlschuss. Klicken Sie sich durch die meistgelesenen LTO-Artikel im Jahre 2024.

Es ist der 31. Dezember, Tag 366 von 366, das Jahr 2024 ist vorbei. Zeit, um zurückzublicken, sich zu erinnern und zu resümieren. In einer Sonderfolge des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" haben wir die Ergebnisse der LTO-Leserumfrage zu den Jura-Highlights des Jahres 2024 präsentiert und diskutiert: Welches war das bedeutendste Urteil, welches das wichtigste Gesetz des Jahres? Wer war die Rechtsperson des Jahres? Was das größte juristische Ärgernis?

Daneben interessiert die Redaktion aber natürlich auch: Welche Artikel haben die Leserschaft in den letzten zwölf Monaten am meisten fasziniert und bewegt? Wir präsentieren die zehn meistgelesenen Artikel, die unser Rechtsmagazin dieses Jahr zu bieten hatte. 

Wer noch nicht genug von Rückblicken hat oder ein bestimmtes Rechtsgebiet Revue passieren lassen will, kann sich außerdem durch unserer Reihe "Sollte man kennen" klicken. Dort stellt die LTO-Redaktion die wichtigsten Urteile und Beschlüsse der obersten Gerichte vor. Bislang erschienen "Sollte man kennen" zum Bundesverwaltungsgericht, zum Bundessozialgericht und zum Europäischen Gerichtshof. In den nächsten Tagen folgen die Rückblicke zum Bundesgerichtshof, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zum Bundesarbeitsgericht und zum Bundesverfassungsgericht.

Platz 10: Treffen von Anwälten, Elsässer und AfD – Compact-Ausgabe erscheint trotz Verbots

Anselm Lenz, Jürgen Elsässer, Hendrik Sodenkamp (von links nach rechts:) / Foto: LTO.

Eigentlich wollten Anwälte des rechtsextremen Compact-Magazins in Falkensee über das Verbot des Blattes sprechen, aber dann nimmt die Veranstaltung eine überraschende Wende. Stattdessen wird die Fortführung der aktuellen Compact-Ausgabe angekündigt und provokant mit "Näncy – Verboten gut! Lesen Sie hier, was Sie nicht lesen dürfen" beworben. Ein Fall fürs BMI und Staatsanwälte? Der Beitrag wurde von über 132.000 Leser:innen gelesen und landet damit auf Platz 10 der meistgelesenen Artikel.

Platz 9: Land Berlin wegen Rassismus verurteilt: Wer nach der "wirklichen" Herkunft fragt, fragt nicht nur

Rassistische Diskriminierung kann teuer werden. Foto: picture alliance / Noah Wedel | Noah Wedel

Ein Polizist fragt bei einer Verkehrskontrolle einen Mann, woher er komme. Weil die Antwort "Bochum" nicht genügte, fragte der Beamte woher der Mann "wirklich" komme. Diese Nachfrage kostete das Land Berlin 750 Euro. Das Amtsgericht Berlin-Mitte sah darin eine Diskriminierung und sprach dem Mann eine Entschädigung zu. Denn: Wenn die Frage bereits beantwortet wurde und man trotzdem nochmal nachhakt, sei das keine Frage mehr, sondern eine Unterstellung. Es gab der Polizei auch Hinweise, wie man sich richtig entschuldigt. Mehr als 135.000 Leser:innen wollten die Hintergründe erfahren. Platz 9 in unserer Klickstrecke.

Platz 8: AG Aschersleben zur "nicht geringen Menge" Cannabis: “Dem BGH kann nicht gefolgt werden”

Foto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

2024 geht auch als das Jahr, in dem Cannabis teillegalisiert wurde, in die Geschichte ein. Natürlich gab es auf LTO auch dazu allerlei Beiträge. Der Beliebteste war aber der über das kleine Amtsgericht in Aschersleben, das sich hinsichtlich des Grenzwertes einer "nicht geringen Menge" für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC gegen die Rechtsprechung des BGH stellte. Auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes sah es die Grenze nunmehr bei 37,5 Gramm. Und damit bei 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt. Der hatte zuvor trotz Gesetzesänderung an seinem Grenzwert festgehalten und dafür reichlich Kritik geerntet. Wie das Amtsgericht seine Gegenmeinung begründete, lasen sich über 140.000 Interessierte durch. Der Artikel landet auf Platz 8 dieses Rankings.

Platz 7: Süddeutsche Zeitung verliert gegen Rammstein-Schlagzeuger – OLG Hamburg spricht von “offensichtlich rechtswidriger Verdachtsberichterstattung”

Christoph Schneider, picture alliance / Gonzales Photo/Lasse Lagoni | Gonzales Photo/Lasse Lagoni

Genau wie im letzten Jahr, hat es auch dieses Jahr wieder ein Artikel über die "Causa Rammstein" in die Top 10 der meistgelesenen Artikel geschafft. Diesmal hat sich aber nicht der Sänger der Band, sondern deren Schlagzeuger gegen Verdachtsberichterstattung gewehrt – mit Erfolg. Ohne schlüssige Belege verdächtigte die Süddeutsche Zeitung ihn eines sexuellen Übergriffs, urteilte das OLG Hamburg. Die beanstandeten Fehler könnten aber auch in einem von Till Lindemann geführten Verfahren relevant werden. Der Artikel erreichte über 142.000 Leser:innen und belegt damit den 7. Platz der meistgelesenen Beiträge.

Platz 6: OLG München legt Chatverlauf aus: Was bedeutet das Grimasse schneidende Emoji?

Foto: Sughra - Adobe Stock / Collage von LTO

Mit nur 38 Klicks mehr, war es ein knappes Rennen um Platz 6. Als Sieger hervorgegangen ist der Beitrag über einen Fall vor dem OLG München: Als der Verkäufer eines Ferraris per WhatsApp beichtete, dass das Auto später kommen werde, antwortete der Käufer mit dem Grimasse schneidenden Emoji. Das kann vieles bedeuten – etwa Nervosität oder Unbehagen – aber bestimmt keine Zustimmung zur Lieferverzögerung, fand das OLG.

Platz 5: Strafanzeige gegen Journalist Arne Semsrott: Weil er Gerichtsdokumente veröffentlichte

 Foto: picture alliance / dts-Agentur

Arne Semsrott von "FragDenStaat" hat Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren veröffentlicht – und wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Genau das beabsichtigte der Transparenzaktivist: Er wollte klären lassen, ob die Norm, die das Veröffentlichen von Gerichtsdokumenten aus laufenden Verfahren unter Strafe stellt (§ 353d StGB), gegen die Verfassung verstößt. Der Beitrag erreichte über 155.000 Leser:innen. Platz 5. LTO berichtete ausführlich auch über die Zulassung der Anklage, im Vorfeld des Prozesses, dann über das anschließende Gerichtsverfahren und das Urteil des Landgerichts Berlin I gegen Semsrott, dass ihn strafrechtlich verwarnte. Als nächstes wird der BGH sich mit der Strafbarkeit der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen auseinandersetzen. Denn Semsrott wird Revision einlegen. Ziel weiter: Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Norm durch das Bundesverfassungsgericht. 

Platz 4: Wettbewerb zur "Bielefeld-Verschwörung": Landgericht weist Millionen-Klage ab

Foto: picture alliance / Robert B. Fishman | Robert B.

Die Saga, Bielefeld gebe es doch gar nicht, ist wohl jedem bekannt. 2019 hatte sich die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld die Verschwörung zum Anlass für einen Wettbewerb genommen und schlappe eine Million Euro Preisgeld ausgelobt: Wer beweist, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt, sollte gewinnen. Vier Jahre später musste ein Gericht klarstellen: Das war ein Scherz. Kuriose Geschichten wie diese wecken bekanntlich die Neugier bei vielen. Wie kommt man auf solche Ideen? Wie ging die Sache aus? Das haben sich auch etwa 159.000 LTO-Leser:innen gefragt und auf den Artikel geklickt – Platz 4 der meistgelesenen Artikel.

Platz 3: Fan mit Handbruch ins Krankenhaus – Wer haftet für Füllkrugs Fehlschuss?

picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil

In sportlicher Hinsicht hat die Fußball-Europameisterschaft der Männer das zurückliegende Jahr geprägt, schließlich fand sie auf deutschem Boden statt. Wie schön, dass auch solche Turniere allerlei Anlässe für rechtliche Problemstellungen bieten. In diesem Fall war das dem Nationalspieler Niclas Füllkrug zu verdanken. Dieser hat beim Aufwärmen einem Fan durch einen verfehlten Schuss die Hand gebrochen. Die sich anschließende Frage: Haftet der Nationalspieler oder die UEFA auf Schadensersatz? Das wollten über 180.000 Leser:innen wissen. 

Platz 2: Böhmermanns Konzept in Gefahr: Wie erkennbar muss Satire sein?

Screenshot ZDF

Der zweite Platz auf dem Treppchen geht dieses Jahr an einen Artikel über den bekannten Satiriker Jan Böhmermann. Der hatte in einer Sendung unter anderem den Journalisten Stefan Aust aufs Korn genommen, seinen Namen aber nicht mit einem Foto von ihm, sondern einem Schauspieler bebildert. Aust hat das ZDF daraufhin erfolgreich wegen des falschen Fotos verklagt. Das Urteil torpediert Böhmermanns Satire-Konzept des Spiels mit Unsicherheit. 

Der Sender wehrt sich gegen diese Entscheidung und will ein Urteil des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen. Schließlich geht es um die grundsätzliche Frage: Wie erkennbar muss Satire sein. Der Artikel, in dem Felix W. Zimmermann für ein anderes Urteil plädiert, hat etwa 213.000 Leser:innen erreicht.

Platz 1: Airport Fast Lanes: Korruption als Statussymbol?

Foto: picture alliance / AP Photo | Elaine Thompson

Das LTO immer wieder nicht nur über zentrale Rechtsdebatten berichtet, sondern diese auch anstößt, zeigt der “Klicksieger” dieses Jahres. Wer vor Flughafen-Sicherheitskontrollen nicht ewig warten möchte, kann sich seinen Platz auf der Überholspur einfach kaufen. Solche "Fast Lanes" für Premium-Passagiere an deutschen Flughäfen werden bislang unkritisch geduldet. Prof. Dr. Till Zimmermann und Julian Stolz halten dieses Vorgehen aber nicht nur für unfair, sondern vor allem für strafbare Korruption. Auch Fluggäste selbst könnten sich schuldig machen. Der Gastbeitrag unter dem Titel “Korruption als Statussymbol” erreichte über 235.000 LTO-Leser:innen und geht damit als Sieger aus dem diesjährigen Klick-Ranking hervor. Doch nicht nur das. 

Er sorgte nicht nur für erhebliche Unruhe bei Flughafenbetreibern, sondern auch für weitere Debattenbeiträge auf LTO. Dr. Patrick Heinemann ging der Frage nach, ob Passagiere Gleichberechtigung an Flughäfen einklagen können. Doch weitere Autoren bezweifeln auf LTO die Strafbarkeit, wie etwa Philipp Kroner. Schließlich erläuterten Prof. Dr. Mark A. Zöller und Dr. Sebastian Wollschläger zustimmend  ein Urteil des OLG Köln, dass eine strafbare Korruption verneinte

Wir danken allen LTO Leser:innen und wünschen ein frohes neues Jahr 2025.

Zitiervorschlag

Die beliebtesten LTO-Artikel: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56236 (abgerufen am: 18.01.2025 )

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