Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 13:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/meinung/m/aussetzung-familiennachzug-abschreckung-integration-migration
Fenster schließen
Artikel drucken
57528

Kommentar zur Aussetzung des Familiennachzugs: Signal der Absch­re­ckung

Kommentar von Dr. Christian Rath

27.06.2025

Eine Familie auf dem Gelände der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Bayern (Symbolbild)

Dass die betroffene Gruppe eine Belastung für Deutschland sei, könne nicht angenommen werden, findet Christian Rath. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Löb

Der Bundestag hat den Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen für zwei Jahre ausgesetzt. Die Zustimmung der SPD ist nachvollziehbar, findet Christian Rath.

Anzeige

Es ist das erste migrationspolitische Gesetz der neuen Wahlperiode und auch der neuen schwarz-roten Koalition. Der Bundestag hat an diesem Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für zwei Jahre ausgesetzt. Nur Grüne und Linke stimmten dagegen.

Es geht bei diesem Gesetz nicht generell um den Familiennachzug. Der Familiennachzug zu Asylberechtigten bleibt bestehen, denn er ist EU-rechtlich garantiert. Ausgesetzt wird nur der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten, also insbesondere zu Bürgerkriegsflüchtlingen. Hier macht das EU-Recht keine Vorgaben. Deshalb können die EU-Staaten, also auch Deutschland, selbst entscheiden. 

In Deutschland wurde der Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen auch erst 2015 eingeführt, kurz vor Beginn der großen Flüchtlingswelle. Wegen der damals sehr angespannten Lage wurde er dann Anfang 2016 gleich wieder ausgesetzt, bis August 2018. Zwar ist seitdem wieder Familiennachzug zu subsidiär Geschützten möglich, allerdings begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, also 12.000 Personen pro Jahr. 

Die von der Aussetzung unmittelbar betroffene Gruppe ist damit relativ klein, weil schon die bisher bestehende Regelung recht kleinlich war.

Ein Signal der Abschreckung

Dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Bundestag mit den Belastungsgrenzen Deutschlands argumentierte, überzeugt in keiner Weise. Eine Gruppe von 12.000 Personen pro Jahr ist kein wirklich relevanter Faktor.

"In Deutschland gibt es 11.000 Kommunen", darauf wies in der Debatte zurecht Clara Bünger, Fraktions-Vize der Linken, hin. "Pro Kommune geht es also um eine Person mehr oder weniger." 

Außerdem verbessert es auch die Integration von Flüchtlingen, wenn sie mit ihren Familien hier leben. Vor allem gelingt die Integration von Kindern sicher besser, wenn sie schneller hierher kommen, als wenn sie zwei Jahre länger im Kriegsgebiet aufwachsen. Wer Belastungen für die Kommunen reduzieren will, sollte den Familiennachzug forcieren, statt ihn auszusetzen.

Dobrindt sagte aber auch ganz klar, worum es ihm und der Bundesregierung wirklich geht: "Dieses Gesetz ist ein Signal an die Welt: die Politik in Deutschland hat sich geändert." Dass es nun die Angehörigen der Bürgerkriegsflüchtlinge traf, liegt nur daran, dass der Bundestag hier nicht durch vorrangiges EU-Recht an der symbolischen Gesetzgebung gehindert war. 

Immerhin nicht offensichtlich rechtswidrig

Anders als die von Dobrindt Anfang Mai angewiesenen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Bürgerkriegs-Flüchtlingen nicht offensichtlich rechtswidrig.

Bei den Zurückweisungen wurde offensiv gegen die ganz herrschende juristische Meinung der Rechtsbruch propagiert – gestützt auf die Ausnahmeklausel von Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), deren Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen. Das ist AfD-Niveau.

Bei der Aussetzung des Familiennachzugs gibt es zwar auch rechtliche Bedenken, diese sind aber längst nicht so deutlich. Wie gesagt, gibt es keine EU-rechtlichen Vorgaben für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. Und es gibt auch keinen verfassungs- oder europarechtlichen Anspruch auf sofortigen Ehegatten- bzw. Kindernachzug.

Die Bundesregierung orientierte sich vielmehr an zwei Gerichtsentscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1987 festgestellt, dass eine dreijährige Wartezeit für den Ehegattennachzug zu lang ist (Beschl. v. 12.05.1987 - Az.: 2 BvR 1226/83 u.a.). Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat 2021 eine dänische Regelung beanstandet, die eine drei-jährige Wartefrist für den Familiennachzug vorsah (Urt. v. 9.7.2021 – Az.: 6697/18).

Die Koalition hofft daher, dass ein nur zweijähriges Aussetzen des Familiennachzugs, verbunden mit einer Härtefall-Regelung, dazu führt, dass die Gerichte das jetzt beschlossene Gesetz nicht beanstanden. Das ist vertretbar. Dass die SPD als Koalitionspartner hier mitmacht ist deshalb auch eher verständlich als bei den Zurückweisungen. Irgendwo muss sie der migrationspolitisch verbohrten CDU/CSU ja entgegenkommen.

Das Verfahren dauert eh viel zu lange

Bleibt die humanitäre Perspektive. Zwei Jahre Familien-Trennung ist hart, ohne Zweifel. Verglichen mit der Gesamtdauer des Familiennachzugs, die oft bei vier bis fünf Jahren liegt, weil das deutsche Verfahren so schikanös ausgestaltet ist, sprengen die zwei Jahre aber nicht die Dimensionen. Der real existierende Familiennachzug ist schon bisher alles andere als ein Pull-Faktor.

Wichtig ist, dass nun in den kommenden zwei Jahren wenigstens die Härtefall-Klausel familien- und insbesondere kinderfreundlich genutzt wird. Das ist letztlich die Verantwortung der Verwaltungsgerichte – deren Aufgabe es nicht ist, Signale der Abschreckung auszusenden.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kommentar zur Aussetzung des Familiennachzugs: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57528 (abgerufen am: 16.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Familie
    • Familiennachzug
    • Kommentar
    • Meinung
    • Migration
    • Politik
Teilnehmer einer Kundgebung für die Menschenrechtsorganisation "Memorial" halten vor der russischen Botschaft Schilder mit der Aufschrift "Hände weg von Memorial" hoch. 09.04.2026
Russland

Auf Antrag des Justizministeriums:

Russ­land ver­bietet Men­schen­rechts­gruppe Memo­rial

Memorial erforscht die politischen Repressionen seit der Sowjetunion und setzt sich für Menschenrechte ein. Nun ist die Organisation in Russland verboten. Ein Gericht stufte sie als extremistisch ein, sie zu unterstützen, kann strafbar sein.

Artikel lesen
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte zur Jura-Karriere, Themen wie Arbeitsrecht, Promotion und Bewerbungstipps von Dr. Anja Dachner. 30.03.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Die Beson­der­heiten des Arbeits­rechts

Eigentlich wollte Anja Dachner Musikerin werden, doch das Jurastudium gefiel ihr zu gut. Heute ist sie Partnerin bei Kliemt und spricht bei Irgendwas mit Recht über das Arbeitsrecht und die Vereinbarkeit von juristischer Karriere und Familie.

Artikel lesen
Blick auf Flugzeug durch einen Zaun 26.03.2026
Abschiebung

Verschärfung der europäischen Asylpolitik:

Rechte Mehr­heit im EU-Par­la­ment stimmt für Abschie­be­zen­tren

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person mit Unterlagen, während eine andere Person einen Kommentar abgibt, im Kontext eines Justizskandals. 20.03.2026
Justiz

Staatsanwalt verriet Razzia:

So sch­merz­lich wenig kann die Justiz aus dem Maul­wurf-Fall lernen

Auch wenn Staatsanwalt G. sich wohl selbst angeboten hat, zeigt sein Fall, dass die Organisierte Kriminalität bis ins Herz der Justiz vordringen kann. Es braucht nur eine Schwachstelle. Für den Schutz der Justiz kommt es auf ihr Personal an.

Artikel lesen
Ein Einfamlienhaus - Symbolbild 16.03.2026
Eigentum

OLG Zweibrücken hält Grundbucheintrag für unbestimmt:

Die Dach­ge­schoss­woh­nung, die keine war

Wenn im Dachgeschoss keine "abgeschlossene Wohnung" existiert, ist ein entsprechend eingetragenes Wohnrecht wegen Unbestimmtheit unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken. Deshalb scheiterte die Räumungsklage eines Sohnes gegen seinen Vater.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht/...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Team­lei­ter / Team­lei­tung (m/w/d) HR Ser­vices / Ad­mi­ni­s­t­ra­ti­on

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoabend Versorgung: Wichtige Themen rund um die eigene Versorgung

23.04.2026, Bonn

„Best of 2025/2026“: Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil I

23.04.2026

Bewertung und Verschonung bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

24.04.2026

Geldwäscheprävention im Profifußball – Welche Pflichten in Zukunft für Vereine gelten

23.04.2026

Webinar: Datenschutz mit KI für Jurist:innen - mit Dr. Franka Becker

23.04.2026

Mehr Events
ads lto paragraph
lto karriere logo

Neue Top-Jobs für Jurist:innen

Registrieren & Profil anlegen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH