Der Bundestag hat den Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen für zwei Jahre ausgesetzt. Die Zustimmung der SPD ist nachvollziehbar, findet Christian Rath.
Es ist das erste migrationspolitische Gesetz der neuen Wahlperiode und auch der neuen schwarz-roten Koalition. Der Bundestag hat an diesem Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten für zwei Jahre ausgesetzt. Nur Grüne und Linke stimmten dagegen.
Es geht bei diesem Gesetz nicht generell um den Familiennachzug. Der Familiennachzug zu Asylberechtigten bleibt bestehen, denn er ist EU-rechtlich garantiert. Ausgesetzt wird nur der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten, also insbesondere zu Bürgerkriegsflüchtlingen. Hier macht das EU-Recht keine Vorgaben. Deshalb können die EU-Staaten, also auch Deutschland, selbst entscheiden.
In Deutschland wurde der Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen auch erst 2015 eingeführt, kurz vor Beginn der großen Flüchtlingswelle. Wegen der damals sehr angespannten Lage wurde er dann Anfang 2016 gleich wieder ausgesetzt, bis August 2018. Zwar ist seitdem wieder Familiennachzug zu subsidiär Geschützten möglich, allerdings begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, also 12.000 Personen pro Jahr.
Die von der Aussetzung unmittelbar betroffene Gruppe ist damit relativ klein, weil schon die bisher bestehende Regelung recht kleinlich war.
Ein Signal der Abschreckung
Dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Bundestag mit den Belastungsgrenzen Deutschlands argumentierte, überzeugt in keiner Weise. Eine Gruppe von 12.000 Personen pro Jahr ist kein wirklich relevanter Faktor.
"In Deutschland gibt es 11.000 Kommunen", darauf wies in der Debatte zurecht Clara Bünger, Fraktions-Vize der Linken, hin. "Pro Kommune geht es also um eine Person mehr oder weniger."
Außerdem verbessert es auch die Integration von Flüchtlingen, wenn sie mit ihren Familien hier leben. Vor allem gelingt die Integration von Kindern sicher besser, wenn sie schneller hierher kommen, als wenn sie zwei Jahre länger im Kriegsgebiet aufwachsen. Wer Belastungen für die Kommunen reduzieren will, sollte den Familiennachzug forcieren, statt ihn auszusetzen.
Dobrindt sagte aber auch ganz klar, worum es ihm und der Bundesregierung wirklich geht: "Dieses Gesetz ist ein Signal an die Welt: die Politik in Deutschland hat sich geändert." Dass es nun die Angehörigen der Bürgerkriegsflüchtlinge traf, liegt nur daran, dass der Bundestag hier nicht durch vorrangiges EU-Recht an der symbolischen Gesetzgebung gehindert war.
Immerhin nicht offensichtlich rechtswidrig
Anders als die von Dobrindt Anfang Mai angewiesenen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Bürgerkriegs-Flüchtlingen nicht offensichtlich rechtswidrig.
Bei den Zurückweisungen wurde offensiv gegen die ganz herrschende juristische Meinung der Rechtsbruch propagiert – gestützt auf die Ausnahmeklausel von Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), deren Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen. Das ist AfD-Niveau.
Bei der Aussetzung des Familiennachzugs gibt es zwar auch rechtliche Bedenken, diese sind aber längst nicht so deutlich. Wie gesagt, gibt es keine EU-rechtlichen Vorgaben für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. Und es gibt auch keinen verfassungs- oder europarechtlichen Anspruch auf sofortigen Ehegatten- bzw. Kindernachzug.
Die Bundesregierung orientierte sich vielmehr an zwei Gerichtsentscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1987 festgestellt, dass eine dreijährige Wartezeit für den Ehegattennachzug zu lang ist (Beschl. v. 12.05.1987 - Az.: 2 BvR 1226/83 u.a.). Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat 2021 eine dänische Regelung beanstandet, die eine drei-jährige Wartefrist für den Familiennachzug vorsah (Urt. v. 9.7.2021 – Az.: 6697/18).
Die Koalition hofft daher, dass ein nur zweijähriges Aussetzen des Familiennachzugs, verbunden mit einer Härtefall-Regelung, dazu führt, dass die Gerichte das jetzt beschlossene Gesetz nicht beanstanden. Das ist vertretbar. Dass die SPD als Koalitionspartner hier mitmacht ist deshalb auch eher verständlich als bei den Zurückweisungen. Irgendwo muss sie der migrationspolitisch verbohrten CDU/CSU ja entgegenkommen.
Das Verfahren dauert eh viel zu lange
Bleibt die humanitäre Perspektive. Zwei Jahre Familien-Trennung ist hart, ohne Zweifel. Verglichen mit der Gesamtdauer des Familiennachzugs, die oft bei vier bis fünf Jahren liegt, weil das deutsche Verfahren so schikanös ausgestaltet ist, sprengen die zwei Jahre aber nicht die Dimensionen. Der real existierende Familiennachzug ist schon bisher alles andere als ein Pull-Faktor.
Wichtig ist, dass nun in den kommenden zwei Jahren wenigstens die Härtefall-Klausel familien- und insbesondere kinderfreundlich genutzt wird. Das ist letztlich die Verantwortung der Verwaltungsgerichte – deren Aufgabe es nicht ist, Signale der Abschreckung auszusenden.
Kommentar zur Aussetzung des Familiennachzugs: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57528 (abgerufen am: 14.02.2026 )
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