Wüst-Vorstoß zu AfD-Verbot: Prüfen ist gut, ent­scheiden ist besser

Kommentar von Dr. Markus Sehl

08.09.2026

Der NRW-Ministerpräsident will prüfen lassen, ob die AfD so verfassungsfeindlich ist, dass man sie verbieten sollte. Ein bemerkenswerter Vorstoß, der aber kaschiert, dass am Ende Politiker wie Wüst auch entscheiden müssen.

Für alle, denen die Brisanz nicht gleich aufgefallen war, hat Hendrik Wüst die Erläuterung mitgeliefert. "Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt", wurde der NRW-Ministerpräsident aus einer Talkrunde von Montagabend zitiert. Zwar hatten schon sein Parteikollege Marco Wanderwitz und der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther sich in der Vergangenheit für ein AfD-Verbotsverfahren stark gemacht. Aber – anders als Wüst – wurde den beiden nicht Chancen für eine Nachfolge von Bundeskanzler Friedrich Merz ausgerechnet. Der NRW-Landeschef ist also schon ein besonders wichtiger CDU-Mensch, um es mal so zu sagen.

Der Jurist hat sich einerseits vorsichtiger als Wanderwitz und Günther geäußert, indem er nicht das Verbotsverfahren, sondern erst einmal eine Prüfung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern forderte. Andererseits hat er damit einen sehr konkreten und umsetzbaren Schritt ins Spiel gebracht. Eine Einladung an die Union, sich zu bewegen. Und zwar, ohne sich festlegen zu müssen. Politisch also ein sehr angenehmer Vorschlag.

Der Vorschlag kaschiert aber: Man kann noch so viel über die rechtlichen Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht diskutieren und prüfen – am Ende bleibt die Einleitung des Verfahrens eine politische Entscheidung. Daran führt kein Weg vorbei. Auch wenn Wüst die Schlussfolgerung einer Prüfung als alternativlos darstellt und den Entscheidungsanteil darin am liebsten unsichtbar machen will. So soll er laut Welt gesagt haben: "Wenn nach einer Prüfung auf dem Tisch liegt: Diese Partei kann verboten werden, dann ist dieses Verbotsverfahren anzustrengen." 

Wie würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Mit der Prüfung der Erfolgsaussichten ist es so eine Sache. In den wenigen und wenig vergleichbaren Verbotsverfahren von SRP, KPD, NPD nach den verfassungsrechtlichen Vorzeichen zu forschen, ist verdienstvoll. Ankündigungen und Äußerungen der AfD auf ihren Beweiswert für ein Verbot abzuklopfen, ist unerlässlich. Aber wie das Bundesverfassungsgericht im Fall der AfD und ihrer Landesverbände entscheiden würde, bleibt schwierig abzuschätzen. 

Wenn Politiker bislang auf notwendige Vorprüfungen verwiesen haben, dann wollten sie vor allem eins: Zeit gewinnen. Nur muss man sich spätestens nach Wahlkampf und Wahlsonntag in Sachsen-Anhalt fragen: Zeit gewinnen wofür?

Wem nicht ohnehin vorher klar war, mit welcher Wucht die AfD vorgeht, der konnte sich im Wahlkampf zur besten Sendezeit, auf Social Media, bei öffentlichen Auftritten anschauen, wer da künftig Macht ausüben will, mit welchem Personal.

Wurde in den vergangenen Jahren viel über Resilienz von Institutionen diskutiert, könnte der Begriff Resilienz allzu bald bedrohlich körperliche Bedeutung erlangen. Die AfD in Sachsen-Anhalt ist bislang nicht durch Pläne aufgefallen, durch feinsinnige Gesetzesänderungen wie in Polen und Ungarn den Rechtsstaat umbauen zu wollen. Vielmehr kann man gerade den Eindruck gewinnen, dass eine Atmosphäre entsteht, die Gewalt und Bedrohung entfesselt. Wie im Fall eines mutmaßlichen Übergriffs mit Baseballschläger im Streit um ein AfD-Wahlplakat oder Drohungen gegen eine Richterin. Für die Menschen in rechtsstaatlichen Institutionen und in der Zivilgesellschaft vor Ort läuft die Zeit. Dafür muss die AfD mit 44 Prozent Rückhalt in der Wählerschaft noch nicht einmal die Regierung in Sachsen-Anhalt übernehmen.

Wüst ist derzeit der Zweite Vizepräsident des Bundesrats. Mit Blick auf die radikalisierten Auftritte der AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt oder Thüringen wäre eine Länderinitiative statt eines Vorstoßes aus dem Bundestag der konsequente Weg. Wüst muss nun zeigen, ob er mit seinem Vorschlag nur Zeit gewinnen wollte oder ob es ihm auch gelingen kann, für den Fall der Fälle mit den CDU/CSU-geführten Ländern die für einen Verbotsantrag nötige Mehrheit in der Länderkammer zu organisieren. Am Ende müssen Politiker wie Wüst eine Entscheidung treffen. 

Zitiervorschlag

Wüst-Vorstoß zu AfD-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60832 (abgerufen am: 07.10.2026 )

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