AfD-Verbot / Social Media ab 13 / Ulmen vs. Spiegel: Die AfD ver­bieten, weil sie poli­ti­schen Geg­nern mit Straf­ver­fol­gung droht?

05.07.2026

Überzeugt das Gutachten der GFF zum AfD-Verbot? Sollte man Kindern unter 13 Jahren soziale Medien verbieten? Geht das überhaupt? Außerdem im LTO-Podcast: Der Fall Christian Ulmen und was die Niederlage für den Spiegel bedeutet.

In Folge 63 des LTO-Podcasts “Die Rechtslage” begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen:

Wie überzeugend ist das GFF-Gutachten zum AfD-Verbot?

Ein AfD-Verbotsverfahren wäre “wahrscheinlich” erfolgreich – so die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in ihrem Gutachten. Das einfach als parteiisch abzutun, greift zu kurz, denn es liefert Verbotsbefürwortern und ‑gegnern neue Argumente. Etwa: Die Verfassungswidrigkeit der AfD könnte man auch darauf stützen, dass die AfD politischen Gegnern mit Strafverfolgung droht. Ist das überzeugend? Und was steht sonst noch drin?

Social Media erst mit 13 Jahren? 

Bundesfamilienministerin Prien will Kindern unter 13 Jahren soziale Medien verbieten. Doch das ist gar nicht so einfach. Wir erklären, warum das nur auf europäischer Ebene geht und ein deutscher Alleingang ohnehin wirkungslos bliebe. Außerdem geht es darum, wie man eine Altersgrenze durchsetzen könnte – und warum das Social-Media-Verbot in Australien nicht als Vorbild taugt.

Was bedeutet die Niederlage des Spiegel im Fall Ulmen?

Das OLG in Hamburg hat dem Spiegel zwölf Passagen aus dem umstrittenen Artikel im Fall Christian Ulmen verboten. Der Text darf nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos verbreitet. Reicht es, wenn der Spiegel einfach zwei Sätze ergänzt? Warum klingt die Spiegel-Berichterstattung so nach Litigation PR? Und was bleibt von den Vorwürfen übrig? Das besprechen wir mit Felix W. Zimmermann.

Alle Folgen zum Nachhören gibt es hier: 

Zitiervorschlag

AfD-Verbot / Social Media ab 13 / Ulmen vs. Spiegel: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60344 (abgerufen am: 21.07.2026 )

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