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Erste Klimaklage vor dem EGMR erfolgreich: Kli­ma­schutz jetzt Men­schen­recht

von Dr. Franziska Kring

09.04.2024

Aktivistinnen feiern den Erfolg der ersten Klimaklage vor dem EGMR, ein wichtiger Schritt für Klimaschutz als Menschenrecht.

"Das Urteil des EGMR ist ein Präzedenzfall mit Signalwirkung". Foto: picture alliance/KEYSTONE | Jean-Christophe Bott / LTO

Der Jubel der Klimaseniorinnen war groß. Das Urteil des EGMR ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Erstmals hatte eine Klimaklage dort Erfolg – und erstmals erkannte der EGMR eine Verbandsklage an. Aus guten Gründen.

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Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Anliegen der Klimaseniorinnen durchaus ernst nimmt, war schon früh klar: Genau wie die anderen beiden Klimaklagen, die er am Dienstag allerdings für unzulässig erachtete, hat er entschieden, dass die Große Kammer den Fall verhandeln wird. Das passiert nur äußerst selten, nämlich wenn es um grundsätzliche Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geht.

Dass er der Klimaklage der Klimaseniorinnen allerdings stattgegeben hat, ist historisch. Der EGMR stellte den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten her: Staaten können Rechte ihrer Bevölkerung aus der EMRK verletzen, wenn sie ihrer Pflicht zum Klimaschutz nicht ausreichend nachkommen. Das ist richtig und wichtig.

Klimaschutz geht alle an

Bemerkenswert ist insbesondere, dass der EGMR nicht etwa die Individualbeschwerde der vier Einzelklägerinnen – alle über 80 Jahre alt und somit besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – sondern die Beschwerde des Vereins als zulässig erachtete. Damit hat der EGMR erstmals anerkannt, dass Verbände im Namen von Betroffenen für mehr Klimaschutz klagen können.

Klimaschutz ist ein "gemeinsames Anliegen der Menschheit", stellte der EGMR fest. Auch um die Lasten zwischen den Generationen zu verteilen, sollten Verbände im Zusammenhang mit dem Klimawandel klagebefugt sein, so der EGMR – allerdings nur unter engen Voraussetzungen: Die Organisation muss rechtmäßig in dem betreffenden Staat niedergelassen sein, die Verteidigung der Menschenrechte ihrer Mitglieder oder anderer betroffener Personen innerhalb ihres Hoheitsgebiets verfolgen und nachweisen, dass er diese Personen auch wirklich repräsentieren kann. Diese Voraussetzungen erfüllen die Klimaseniorinnen nach Ansicht des EGMR.

Gerade im Umweltschutz spielen Verbände eine immer größere Rolle. Klimaschutz geht alle an, das hat der EGMR in seiner Entscheidung klargestellt. Zur Vermeidung von Popularklagen sollen aber nicht alle klagen können, sondern nur die besonders Betroffenen. Das ist zwingend notwendig. Um die Interessen zu bündeln, dürfen sie sich Verbänden bedienen.

Die Klimaseniorinnen sind ein Verband besonders betroffener Menschen: Ihre 2.500 Mitglieder haben ein Durchschnittsalter von 73 Jahren. Die schweren Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen werden sie besonders zu spüren bekommen. Deshalb ist es nur richtig, dass sie ihren Heimatstaat gerichtlich zu mehr Klimaschutz anhalten können.

Viele Verbände und Umweltorganisationen werden klagen

Gerichtssaal des EGMR -picture alliance/KEYSTONE | JEAN-CHRISTOPHE BOTTDas Urteil des EGMR ist ein Präzedenzfall mit Signalwirkung. Dem Beispiel der Klimaseniorinnen werden viele Verbände und Umweltorganisationen folgen – und versuchen, Staaten auf dem Rechtsweg zu ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen zu bringen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Um beim EGMR Erfolg zu haben, müssen sie ohnehin erst alle nationalen Instanzen durchlaufen.

Vor dem EGMR ist unter anderem noch die Klimaklage der deutschen Jugendlichen anhängig, die im Jahr 2021 auch den wegweisenden Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erreicht hatten. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wollen sie mehr Tempo beim Klimaschutz in Deutschland erstreiten.

In seinem Klima-Beschluss hatte das BVerfG eine Verbandsklage noch abgelehnt: Neben den Jugendlichen hatten auch Umweltorganisationen wie die DUH, Germanwatch und Greenpeace Verfassungsbeschwerde erhoben. Ihnen fehle allerdings die Beschwerdebefugnis, hatte das BVerfG entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob das BVerfG diese Auffassung jetzt ändert.  

Richterinnen und Richter können und sollen keine Klimapolitik machen. Dafür sind die Staaten selbst verantwortlich und haben auch einen großen Ermessensspielraum. Gerichte können aber überprüfen, ob deren Anstrengungen ausreichend sind. Und das müssen sie auch – es ist höchste Zeit.

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Erste Klimaklage vor dem EGMR erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54294 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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