Leserbriefe an LTO: Pflicht­ver­tei­diger, Neo­nazi-Refe­ren­dare und Legal Tech

08.12.2018

Nach Neonazi-Krawallen in Leipzig: Rechtsreferendar in Sachsen verurteilt

Am Mittwoch hat das Amtsgericht Leipzig einen 26-jährigen Referendar wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Der Mann leistet beim LG Chemnitz seinen Vorbereitungsdienst, seine juristische Karriere könnte bald ein Ende haben.

 

Von: Lasse Gehrke

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der fragliche Rechtsreferendar Brian E. [Name von der Redaktion abgekürzt] auch vor Rechtskraft des Urteils des AG Leipzigs entlassen werden kann. Wie Sie in ihrem Artikel richtig benennen, richtet sich die Entlassung von Referendaren nach §§ 39, 34 SächsJAPO. Gemäß §§ 39 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 34 Abs. 5 Nr. 1 SächsJAPO kann der Referendar auch entlassen werden, sofern "ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist,..."

Absatz 4 Satz 2 wiederum besagt, wie in ihrem Artikel angeführt, "Sie [die Zulassung zum Referendariat] ist in der Regel zu versagen, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist."

Wenn das OLG Dresden als Begründung für seine Zulassung des Herrn E. unter Auflagen anführt, dass bis dato nur ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, kann es seine Entscheidung ja nun überdenken und die Entlassung veranlassen.

Zitiervorschlag

Leserbriefe an LTO: Pflichtverteidiger, Neonazi-Referendare und Legal Tech . In: Legal Tribune Online, 08.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32603/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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