Leserbriefe an LTO: Zum beA und BGH-Anwälten, zur "unwür­digen" Asse­sorin und zum Kir­che­n­asyl

08.09.2018

Anwaltspostfach: Der Gegner weiß, ob Sie schon angemeldet sind

Das beA ist wieder online. Und es zeigt jedem Anwalt, welcher Kollege es noch nicht aktiviert hat. Das könnte Anwälte sogar dazu verpflichten, an das nicht aktive Postfach des Gegners zu versenden, wenn es dem Mandanteninteresse dient.

 

Von Dr. Nils Köster, Rechtsanwalt

Interessiert habe ich Ihren Artikel gelesen. Ich denke, dass die rechtliche Analyse aber zu kurz greift.
Für ein fristgebundenes Schreiben wird es regelmäßig des Zugangs bedürfen. Bei Briefen genügt das Einwerfen in den Briefkasten – sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Wenn ich jedoch schon positiv weiß, dass der Kollege die Post nicht abrufen kann, weil er nicht registriert ist, wird man meiner Meinung nach auch nicht von einem Zugang ausgehen können. Es wird schließlich bewusst ein Weg gewählt, bei dem den Kollegen die Post nicht erreicht.

Der Umstand, dass der "empfangende" Kollege nun eine Pflichtverletzung begeht, kann m.E. nicht ohne weiteres zu einer Zugangsfiktion nach Treu und Glauben führen. Daher könnte es bei der Sendung eines Briefes an ein nicht aktiviertes Anwaltspostfach durchaus auch am Zugang bzw. der Zugangsfiktion fehlen, was wiederum zu eine Pflichtverletzung des sendenden Kollegen führen könnte. Er wusste, dass kein tatsächlicher Zugang erfolgen würde. Wenn es so einfach ist festzustellen, ob das beA abgerufen werden kann, könnte man auch darüber nachdenken, ob ein Anwalt als Organ der Rechtspflege sogar dazu gehalten sein kann, die Zugangsmöglichkeit zu überprüfen, zumindest in der Anfangszeit.

Ich würde daher davon abraten, gezielt ein Postfach zu benutzen, bei dem ich weiß, dass eventuell kein Zugang erfolgt. Eine Verpflichtung, an ein nicht registriertes Postfach zu senden, sehe ich auf jeden Fall nicht.

Zitiervorschlag

Leserbriefe an LTO: Zum beA und BGH-Anwälten, zur "unwürdigen" Assesorin und zum Kirchenasyl . In: Legal Tribune Online, 08.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30825/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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