Leserbriefe an LTO: Ihre Kom­men­tare in KW 32

11.08.2018

EuGH zu frei zugänglichen Fotos im Internet: Verlinken ja, Hochladen nein

Das Foto in einem Schülerreferat schaffte es bis nach Luxemburg: Die Entscheidung des EuGH bringt aber nicht wie befürchtet das Ende der Exklusivität von Urheberrechten im Netz. Martin Gerecke zum Unterschied zwischen Linking und Upload.

 

Von: Bernd Paysan

Weder im Urteil noch im Kommentar wird der 9/2017 eingeführte § 60a UrhG erwähnt. Da es sich um einen Fall vor Inkrafttreten dieser Änderungen handelt, ist das beim Urteil ok (kann als Altfall behandelt werden), aber nicht für den Kommentar.

Denn es ging ja explizit um einen Schüler-Fall, und die Sondernutzungsrechte für Unterrichtszwecke sind da schon erwähnenswert; immerhin beinhalten diese eine öffentliche Zugänglichmachung an Dritte.

Damit könnte das Urteil durch die aktuelle Gesetzgebung bereits Makulatur sein, und nur bezüglich des alten § 52a anwendbar sein, der ja keine öffentliche Zugänglichmachung an Dritte beinhaltet.

Zitiervorschlag

Leserbriefe an LTO: Ihre Kommentare in KW 32 . In: Legal Tribune Online, 11.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30261/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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