Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 10:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/legal-tech/l/start-up-legal-tech-inkasso-bmjv-anwaelte-gebuehren-verbraucherschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
38319

Verbraucherschutzreform im Inkassorecht: BMJV weist Kritik der Start-Ups an Legal-Tech-Rege­lung zurück

von Hasso Suliak

23.10.2019

Neues Inkassorecht in der Kritik

© stadtratte - stock.adobe.com

Das Justizministerium hat die Kritik von Start-Ups am neuen Inkassorecht zurückgewiesen. Diese hatten moniert, dass Vorschriften eines Referentenentwurf ausschließlich dazu dienten, Legal-Tech-Unternehmen zu diskreditieren.

Anzeige

Der Gesetzentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht", den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit der Bitte um Stellungnahme bis Anfang November an zahlreiche Verbände geschickt hat, schlägt in der Legal-Tech-Szene hohe Wellen. Während das Vorhaben nach den Ausführungen des Ministeriums das Ziel verfolgt, Verbraucher gegen unseriöse Praktiken und hohe Inkassokosten schützen zu wollen, erkennen Legal-Tech-Unternehmen, die teils auch dem Inkassorecht unterliegen, darin einen Angriff auf ihr Geschäftsmodell. Auch von der FDP im Bundestag hagelt es Kritk: Ihr Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm sagte gegenüber LTO, durch den Gesetzentwurf würden Legal-Tech-Unternehmen "diskreditiert und gegängelt".

Viele Legal-Tech-Unternehmen arbeiten auf der Grundlage einer Inkassolizenz und unterliegen damit nicht den Beschränkungen des anwaltlichen Berufsrechts. Stein des Anstoßes sind nunmehr im Entwurf vorgesehene Änderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), die die Zulassung und Registrierung als Inkassounternehmen betreffen – und diese aus Sicht der Branche erschweren sollen. Für den Bundesverband der Start-Up-Unternehmen, der die Legal-Tech-Branche repräsentiert, dienen eine Reihe der geplanten Änderungen im RDG sogar ausschließlich dazu, "diejenigen Legal-Tech-Unternehmen, die Inkasso für Verbraucher gegen Unternehmen betreiben, ohne verifizierte Datenlage zu diskreditieren und den Aufsichtsbehörden wesensfremde Befugnisse an die Hand zu geben", wie der Verband in einer Stellungnahme schreibt.

BJMV verteidigt Entwurf: "Aufsicht über Inkassounternehmen stärken"

Derweil hält das BMJV sämtliche Vorwürfe des Verbandes für "unzutreffend". Auf LTO-Anfrage teilte eine Sprecherin mit, dass im neuen Gesetz lediglich eine Regelung enthalten sei (§ 13 Abs. 1 S. 4 Nr. 4 Buchst. a RDG-E), die "tatsächlich" einen Legal-Tech-Hintergrund habe. "Nach ihr sollen Personen, die bei einer bestimmten Aufsichtsbehörde eine Registrierung nach dem RDG beantragen, zukünftig angeben müssen, ob sie zuvor bereits bei einer anderen Behörde einen entsprechenden Antrag gestellt haben."

Die Neuregelung erfolge vor dem Hintergrund, dass es nach den Berichten der Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit Legal-Tech-Unternehmen gegeben habe, deren Antrag von einer Aufsichtsbehörde abgelehnt worden war, weil ihr Geschäftsmodell nach dem RDG nicht registrierungsfähig sei, und die daraufhin ihren Sitz verlegt haben und den Registrierungsantrag bei einer anderen (ihrer Erwartung nach großzügigeren) Aufsichtsbehörde neu gestellt hätten. Derartige Umgehungen der Aufsichtsstrukturen, so die Ministeriumssprecherin, "sollen zukünftig verhindert werden." Das alles entspreche dem Auftrag, "die Aufsicht über Inkassounternehmen zu stärken".

Auch einen weiteren Vorwurf des Start-Up-Verbandes weist das BMJV zurück: Untersagungsverfügungen, die zukünftig in einer Regelung des Gesetzes (§ 13e Abs. 2 RDG-E) als ausdrückliches Mittel der Aufsichtsbehörden hervorgehoben werden sollen, zielten laut Ministerium nicht darauf ab, Legal-Tech-Unternehmen (insbesondere solche, deren "Zulässigkeit noch nicht höchstrichterlich geklärt sei") zu verbieten. Der Start-Up-Verband hatte in diesem Kontext von einer "eklatanten Einschränkung der Berufsfreiheit" gesprochen.

Gesenkte Anwaltsgebühren

Das BMJV stellte gegenüber LTO klar, dass sich im Grunde durch die neu gefasste Vorschrift an der geltenden Rechtslage nichts ändere: Halte eine Aufsichtsbehörde das Geschäftsmodell eines Legal-Tech-Unternehmens, das eine Inkassoregistrierung begehrt oder bereits erlangt hat, für nach dem RDG nicht genehmigungsfähig, habe sie schon derzeit entweder die Registrierung zu versagen oder das Geschäftsmodell zu unterbinden. Bereits jetzt dürfe sie dafür alle Maßnahmen anwenden, die zur Durchsetzung des RDG erforderlich sind (§ 13a Abs. 2 RDG).

Insoweit komme es immer auf die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde und nicht darauf an, ob eine Rechtsfrage schon höchstrichterlich entschieden ist, so das BMJV. FDP-Mann Müller-Böhm überzeugt das nicht: "Wenn die Bundesregierung an der Rechtslage nichts ändern möchte, sollte sie die Regelung nicht ändern. Alles andere macht misstrauisch", sagte er gegenüber LTO.

Der Gesetzentwurf soll nach Auswertung sämtlicher Stellungnahmen dem Kabinett zugeleitet werden. Interessant wird dabei auch sein, wie sich die Anwaltsverbände zu den geplanten Änderungen verhalten werden. Schließlich betreffen einige Regelungen auch die Vergütung und die Aufklärungspflichten von Anwälten, die Forderungen einziehen. Um die hohen Inkassokosten insbesondere bei Kleinstforderungen einzudämmen, soll unter anderem die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr im RVG "angepasst" beziehungsweise gedeckelt oder reduziert werden.

Bei DAV und BRAK dürfte sich der Jubel angesichts gesenkter Anwaltsgebühren in Grenzen halten. Bei beiden Organisationen, hieß es auf LTO-Anfrage, befänden sich die Stellungnahmen allerdings noch "in Arbeit".

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verbraucherschutzreform im Inkassorecht: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38319 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Anwaltsberuf
    • Anwaltskosten
    • Gebühren
    • Inkasso
    • Legal Tech
    • Rechtsanwälte
Junge Frau sitzt konzentriert am Laptop 14.07.2026
Psychologie

Selbstdisziplin im juristischen Alltag:

Eine Frage der Moti­va­tion, nicht des Cha­rak­ters

Wer im Beruf konsequent das Richtige tut, gilt schnell als überdurchschnittlich diszipliniert. Dabei zeigt die Forschung: Selbstdisziplin ist kein Charaktermerkmal, sondern lässt sich trainieren. Dörthe Dehe erklärt, wie das gelingen kann.

Artikel lesen
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Die Bildbeschreibung zeigt Anwälte im Büro, was den Einfluss von KI auf die Rechtsbranche verdeutlicht. 03.07.2026
KI

Einsatz von KI:

"Den Anwälten wird Geschäft weg­b­re­chen, Jura aber mehr Spaß machen"

Kann dank KI bald jeder Jura, haben wir bald 83 Millionen Anwälte in Deutschland? Und lohnt sich ein Jura-Studium noch? Wie tiefgreifend sich Kanzleilandschaft und Justiz verändern werden, dazu gibt Tom Braegelmann einen Ausblick.

Artikel lesen
Das Bild zeigt zwei Richter, die mit verschränkten Armen eine Person ansprechen. Spannung im Gerichtssaal ist spürbar. 02.07.2026
Gerichte

LG Dresden:

Hat die Gerichts­prä­si­dentin einem Anwalt "gedroht"?

Die Präsidentin des LG Dresden hat einen Anwalt schriftlich aufgefordert, einen Bild-Artikel von seiner Kanzleiwebsite zu löschen. Der Anwalt zeigt sich schockiert. Der Präsidentin geht es um den Schutz eines Richters.

Artikel lesen
von der Leyen im EU-Parlament 25.06.2026
Anwaltsberuf

EU blockiert völkerrechtlichen Schutz für Anwälte:

Anwalts­ver­bände sch­reiben Brand­brief an Ursula von der Leyen

Seit Monaten bremst die EU-Kommission den Ratifizierungsprozess einer Europaratskonvention zum Schutz von Anwälten aus. Jetzt wendet sich ein deutsch-französisches Bündnis von Anwaltsorganisationen direkt an die Kommissionspräsidentin.

Artikel lesen
Übergabe des Berichts in Berlin an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas 24.06.2026
Rentenversicherung

Rentenreform:

Geht's den anwalt­li­chen Ver­sor­gungs­werken an den Kragen?

In ihrem Abschlussbericht lobt die Rentenkommission eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung als "Idealbild der Alterssicherung". Der Verband der Wirtschaftskanzleien warnt vor Eingriffen in berufsständische Versorgungssysteme.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH