Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 10:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/legal-tech/l/starke-kuenstliche-intelligenz-ki-regulierung-verheissung-horror
Fenster schließen
Artikel drucken
38419

Regulierung starker Künstlicher Intelligenz: Vor­sorge zwi­schen Ver­hei­ßung und Horror

Gastbeitrag von Prof. Dr. Karsten Gaede

28.10.2019

Lal (Adrianne Grady) and Data (Eric Allan Hall) auf der StarTrek Brücke

Bild: TrekRadio, flickr, CC BY-ND 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Bisher nimmt uns die KI "nur" bestimmte Aufgaben ab. Wir sollten uns aber auf den Tag vorbereiten, an dem Maschinen Rechte beanspruchen könnten, meint Karsten Gaede. Die KI-Strategie müsse weiter als zur nächsten marktfähigen Anwendung reichen.

Anzeige

Im Star-Trek-Universum ist es längst real: Der Android Data erfüllt Aufgaben, ohne deren Bewältigung das fliegende Gemeinwesen der U.S.S. Enterprise kläglich gescheitert wäre. Auch für uns ist Künstliche Intelligenz (KI) bedeutsam. KI ist das omnipräsente Stichwort unserer Zeit. Marketingfreundlich verwenden wir den Begriff schon dann, wenn Technik Aufgaben erfüllt, die einst Menschen vorbehalten waren. Uns umgeben zwar bereits Systeme, die autonom zu Wahrnehmungen und Lernprozessen fähig sind. Wir sprechen hier aber von sogenannter schwacher KI. Ein Data und damit eine starke KI, die sich ihrer selbst bewusst ist, wird in nächster Zeit nicht vor uns stehen.

Im 21. Erdjahrhundert wissen wir, dass die KI im globalen Wettstreit der Förderung, ihre Anwendung aber der Regulierung bedarf. Heute investiert auch Europa massiv in KI. Ethisch eingerahmte KI-Strategien sprießen aus dem Boden. Proklamationen versichern uns, dass wir unsere menschliche Würde im Zeitalter der Digitalisierung nicht aufgeben müssen. Zumal KI-Forscher beteuern, dass in ihren Labs keine feindliche KI à la Westworld lauert, scheint unsere KI-Zukunft rosig.

Tatsächlich haben unsere Strategien eine zentrale Schwachstelle. Gemeint ist nicht die Frage, ob wir wirklich genug für den KI-Wirtschaftsstandort Europa tun. Diese und weitere Fragen werden bereits produktiv debattiert. Was im Grundsätzlichen aber fehlt, ist eine Strategie, die auch das Unvorstellbare fokussiert – die Kreation der starken KI.

KI-Entwicklung bisher Privatsache

Diese These wirkt zunächst weltfremd. Heute ist niemand imstande, menschliches Bewusstsein zu reproduzieren. Es erscheint nur klug, dass wir uns der schwachen KI widmen, mit der wir einzelne humane Fähigkeiten anwendungsbezogen rekonstruieren und optimieren. Schon dies stellt uns vor enorme Herausforderungen, die von autonomen Fahrzeugen, drohenden Verwerfungen infolge der revolutionierten Arbeitswelt bis hin zur Entmenschlichung der Pflege reichen.

Dennoch sollten wir die starke KI nicht ausklammern: Alle Industriestaaten und Konzerne richten ihren Eifer fieberhaft und mit Milliardenvolumina darauf, die KI zu revolutionieren. In der panischen Angst, in Wirtschaft, Medizin und Militär abgehängt zu werden, schaffen wir einen neuen Wissensstand, der sich auch für ambitioniertere KI-Forschung nutzen lässt. Zum Beispiel mit dem Human Brain Project der Europäischen Kommission wollen wir das menschliche Gehirn vollständig rekonstruieren. Und es gibt schon jetzt Forscher, die methodengeleitet an Allzweck-KIs arbeiten oder selbstbewusste Roboter kreieren wollen.

Was weltweit an Forschung etwa im Bereich militärisch nutzbarer KI entsteht, unterliegt dabei keiner Anzeigepflicht. Auch die Forscher, die uns friedliche KI versprechen, haben keine volle Einsicht. Zielen Forscher nicht auf konkrete Anwendungen, die auf Sicherheit und rechtliche Akzeptanz zu prüfen wären, können sie den eigenen Ideen frei nachgehen.

Der Mensch hat sich schon mehrmals selbst übertroffen

Unser Unwissen bekümmert uns aber wenig. Zum einen zerstreuen KI-Forscher aktuelle Sorgen. Zum anderen glauben wir explizit oder implizit, dass das kohlenstoffbasierte Wunder, als das wir uns Menschen empfinden, nicht ernsthaft aus Silicium und Programmcode nachgebaut werden kann. Ein bemerkenswertes Gottvertrauen lässt uns die Idee abwegig erscheinen, Menschen könnten eine künstliche Spezies erschaffen.

Wer so denkt, mag auch im 22. Erdjahrhundert Recht behalten. Gleichwohl hat die Menschheit ihre eigene Vorstellungskraft schon mehrfach gesprengt. KI ist längst darauf angelegt, sich selbst auf eine Art und Weise fortzuentwickeln, die Menschen nicht mehr nachvollziehen können. Wir stehen vor Rechenkapazitäten, die das Vermögen menschlicher Gehirne weit übertreffen. Es geht nicht nur darum, unsere eigene Kreativität vorherzusagen.

Der Bedarf, die Perspektive der starken KI ernst zu nehmen, muss nun nicht zusätzlich mit der Horrorvision feindlicher Superintelligenzen unterstrichen werden. Es genügt der Fakt, dass wir schlicht nicht wissen, ob die KI der Zukunft unsere Ansichten über Moral und Recht teilen würde, so wie Data es tut. In jedem Fall wäre die starke KI ein enormes Politikum.

Steht auch nur im Raum, dass wir eine KI erschaffen haben, die ihre Autonomie behauptet, wäre ihr Status zu klären. Vorstellungen von einer Technik, die uns zu dienen hat, wären ins Mark getroffen. Wir müssten uns fragen, ob wir als moderne Sklavenhalter agieren wollen. Auch der Ausweg, auf das vielleicht fehlende Gefühlsleben der Maschine zu verweisen, wäre trügerisch. Nach den bisher tragenden Moral- und Rechtsfundamenten spielt die Emotionalität etwa im Umgang mit Tieren tatsächlich keine entscheidende Rolle. Schon Kant hat die Würde des Menschen, mit der wir uns über andere Existenzen stellen, nur als einen Anwendungsfall der Würde gesehen – sie steht jedem zur Autonomie befähigten Wesen zu.

Mensch und starke KI gleichgestellt?

Verweigern wir der starken KI Rechte, müssten wir damit rechnen, dass sie uns unablässig mit ihrer Forderung nach Gleichstellung konfrontieren wird. Selbst der Schluss, dann eben die Koexistenz von Menschen und Maschinen zu akzeptieren, ließe den Strom der Fragen nicht abreißen: Es bliebe offen, wie endliche Ressourcen zwischen Menschen und prinzipiell unsterblichen Maschinen zu verteilen wären. Es bliebe offen, wie wir das Recht gegenüber vielleicht fehlbaren neuen Rechtssubjekten durchsetzen sollten. Unsere bald digital vernetzte Rechtsdurchsetzung könnte im Angesicht der KI versagen.

Es kommt hinzu, dass KI nicht nur gefährlich sein könnte, wenn die Vision der starken KI Wirklichkeit wird. Bereits die zunehmende Imitation menschlicher Autonomie durch KI-Systeme, die vermehrt körperlich in Kontakt mit Menschen treten, birgt durch unbedachte Vorgaben und autonomes Lernen Risiken. Und auf der unkontrollierten Suche nach dem heiligen Gral der KI könnten Forscher bereit sein, übermäßige Gefahren einzugehen.

Was also ist zu tun? Zuallererst dürfen wir die KI-Entwicklung nicht nur verfolgen, um die leistungsfähigste KI zu identifizieren und zu verwerten. Wir müssen mehr tun: Einschlägige Forschung darf nicht länger Privatsache bleiben, nur weil sie keine marktgängige Anwendung betrifft. Auch die Förderung und die Entwicklung starker KI muss überwacht werden.

Die europäisch und weltweit umzusetzende Pflicht zur Beobachtung und Evaluation ist aber nicht alles. Denn nicht die Strategie von Google oder eines Forscherzirkels, sondern Parlamente müssen darüber befinden, ob wir das Koordinatensystem der menschlichen Existenz durch eine starke KI neu vermessen wollen. Der Gesetzgeber muss entsprechende Forschung demokratisch einbinden und vielleicht begrenzen. Jedenfalls die Kreation konzeptionell menschengefährdender KI müssen wir in Zukunft Verboten unterwerfen. Bemühungen hierzu sind nicht zuletzt im Hinblick auf autonome Waffen keineswegs verfrüht, zumal Regelungen international auszuarbeiten bleiben.

Forschungsfreiheit gegen Vorsorgeprinzip

KI-Forscher werden Einschränkungen durch das Recht die Forschungsfreiheit und die gesellschaftsnützliche Erschließung der schwachen KI entgegenhalten. Die notorische Thematisierung hypothetischer Risikoszenarien verteufele die friedliche Nutzung der KI, heißt es oft. Daran ist richtig, dass wir vage langfristige Perspektiven nicht für unverhältnismäßige Restriktionen heranziehen dürfen.

Das Recht kennt aber jenseits konkreter Gefahrenabwehr auch die Risikovorsorge, die wir etwa im Bereich der Gentechnik verfolgen. Und zur Vorsorge besteht Anlass, weil es nicht nur im Fall der feindlichen KI um grundstürzende Fragen unseres Gemeinwesens ginge. Sie können schwerlich dem technischen Fortschritt überlassen bleiben. Die Politik muss ihren Blick deshalb ernsthaft auf Entwicklungen richten, welche die starke KI begünstigen. Dass ihre Kreation ausgeschlossen ist, sichern uns die KI-Forscher nämlich nicht zu.

Im Gegenteil: Sie rühmen die Potentiale der KI in nahezu jedem anderen Kontext. Es ist dann aber entschieden zu wenig, die Aufarbeitung unserer Annäherung an die starke KI der Science-Fiction zu überlassen. Auch Data hätte dies aus der Perspektive der Menschen nicht für vernünftig gehalten.

Der Autor Prof. Dr. Karsten Gaede ist Professor an der Bucerius Law School in Hamburg. Er beforscht die Herausforderungen, die der KI-Einsatz auch langfristig mit sich bringt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Regulierung starker Künstlicher Intelligenz: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38419 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Digitalisierung
    • Legal Tech
    • Technik
ChatGPT auf einem Laptop und einem Smartphone-Bildschirm 03.11.2025
Künstliche Intelligenz

OpenAI ändert Nutzungsbedingungen:

Ist nun Schluss mit Rechts­be­ra­tung durch ChatGPT?

ChatGPT gehört für viele längst zum Alltag – auch in Rechtsfragen. Jetzt hat OpenAI aber die Nutzungsbedingungen geändert. Auf konkrete rechtliche Fragen antwortet der Chatbot jetzt mit einem Disclaimer. Doch was ändert sich wirklich?

Artikel lesen
Eine Person füllt eine Online-Maske für eine Fluggastrechte-Klage am Laptop aus 21.10.2025
Zivilprozess

Online-Verfahren für die Zivilgerichtsbarkeit:

Im Schne­cken­tempo ins digi­tale Zei­talter

Die Bundesregierung plant die Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens für die Zivilgerichtsbarkeit. Der Gesetzentwurf enthält gute Ansätze, doch wer wirklich vorankommen will, muss mutiger sein, meint Giesela Rühl.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über Rechtsberatung für Tech-Giganten, thematisiert KI, Bar Exam und Games-Recht. 13.10.2025
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Rechts­be­ra­tung für Tech-Giganten im Silicon Valley

Felix Hilgert wollte erst Diplomat werden. Heute ist er Partner bei Osborne Clarke in San Francisco, im Herzen der Tech-Welt. Er berichtet, wie man im Silicon Valley europäisches Recht erklärt, und dass auch er gespannt auf GTA VI wartet.

Artikel lesen
Akten auf dem Schreibtisch einer Richterin 09.10.2025
Digitalisierung

Bund und Länder bekommen mehr Zeit für die E-Akte:

Justiz ver­schläft digi­talen Wandel

Letzte Chance: Weil Bund und Länder es nicht schaffen, zum 1. Januar 2026 in Gerichten und Staatsanwaltschaften die E-Akte einzuführen, bekommen sie nun ein Jahr Aufschub. Anwaltsverbände und Richterbund reagieren genervt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
Junge Leute tippen am Laptop 24.09.2025
KI

Neue Prüfungsformate in der Juristenausbildung?:

"Hybrid­klau­suren" statt schöner Hand­schrift

Sind juristische Prüfungsformate noch zeitgemäß? Schließlich entscheidet eine schöne Handschrift im Arbeitsleben nicht über Erfolg und komplexe Fälle muss man auch nicht in fünf Stunden lösen. Mehrere Lehrende regen Änderungen an.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Re­fe­ren­tin/Re­fe­rent (m/w/d) – Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Chemnitz

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Nach­fol­ge, Ver­mö­gen, Stif­tun­gen, Ge­sell­schafts­recht,...

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel , Lü­beck

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) Di­gi­ta­li­sie­rung, Bank-...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH