Weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem von der Schule organisierten Moscheebesuch verweigerten, müssen die Eltern nun ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Meldorf.
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Ein Mann hat seine Lebensgefährtin zu einer Luxuskreuzfahrt eingeladen. Kostenpunkt: rund 500.000 Euro. Die Hälfte wollte das Finanzamt als Schenkungssteuer kassieren. Dem hat das FG Hamburg aber einen Riegel vorgeschoben.
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In Asien kann auch mal Hund auf der Speisekarte landen. Ein südkoreanisches Gericht hat die Schlachtung von Hunden zum Verzehr nun aber als rechtswidrig eingestuft. Tierschützer erhoffen sich nun eine Signalwirkung des Urteils.
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Der geschlossene Austritt des Musikzugs eines Kölner Karnevalsvereins hatte ein juristisches Nachspiel: Die Musikanten wollten Einnahmen und Instrumente behalten, doch der Verein hatte etwas dagegen. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
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Einen Hochdruckreiniger kann man auch zum Malen verwenden. Wenn ein Hakenkreuz dabei herauskommt, wird es kriminell. Ein so kreiertes NS-Symbol prangte wochenlang an einem Wohnhaus in Augsburg. Das kommt zwei Männer nun teuer zu stehen.
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Ein Schloss, zwei blaublütige Brüder und eine Frage, die sie spaltet: Darf der eine Bruder in den Innenhöfen des gemeinsamen Schlosses parken? Das OLG in München hat nun geurteilt: Er darf.
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Weil sich zwei Schlossherren über die Nutzung des Innenhofs als Parkfläche uneins waren, zog es die adeligen Streitparteien vor das Landgericht. Am Mittwoch geht es vor dem OLG dann in die nächste Runde.
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Ein Bäcker in den USA weigerte sich, einem gleichgeschlechtlichen Paar dessen Hochzeitstorte zu backen und berief sich auf seine Religionsfreiheit. Der Oberste US-Gerichtshof stellt sich auf die Seite des Bäckers.
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