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Berufung in New York: Ele­fant "Happy" ist kein Mensch

15.06.2022

Elefant Happy im Zoo der Bronx im Jahr 2018

Elefanten seien zwar komplexe Lebewesen - aber eben keine Menschen. Deshalb habe Happy (Foto) auch keinen Anspruch auf Freilassung. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Bebeto Matthews

Der New Yorker Zoo-Elefant "Happy" hat keinen Anspruch darauf, aus der Gefangenschaft entlassen zu werden. Einen solchen könnten nur Menschen haben, keine Tiere. Allerdings waren nicht alle Richter dieser Ansicht.

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Der New Yorker Zoo-Elefant "Happy" ist nach Ansicht eines US-Gerichtes keine "Person" im rechtlichen Sinne und darf deswegen auch nicht aus seiner Gefangenschaft befreit werden. Ein Berufungsgericht in Albany, der Hauptstadt des Bundesstaates New York, wies die Klage der Tierrechtsorganisation Nonhuman Rights Project am Dienstag zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, wie amerikanische Medien übereinstimmend berichteten.

Die Organisation hatte verlangt, die Gefangenschaft des Tieres auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Einen solchen Anspruch haben laut Gericht aber nur Menschen - und zu diesen zähle Happy nicht, auch wenn Elefanten kognitiv komplexe Wesen seien.

Eine Rolle spielte für das Urteil auch, dass eine Entscheidung zugunsten der Tierrechtsorganisation Tür und Tor für eine Welle weiterer Klagen geöffnet hätte: Nach dem Case Law im US-amerikanischen Recht wäre die Wahrscheinlichkeit hoch gewesen, dass weitere Kläger:innen zahlreiche neue Verfahren angestrengt hätten, etwa wenn es um eingesperrte Tiere mit hoher Intelligenz oder bestimmte Haustiere geht. Eine Befreiung des seit 40 Jahren im Bronx-Zoo lebenden Elefanten auf dieser rechtlichen Grundlage "würde eine enorme destabilisierende Wirkung auf die moderne Gesellschaft haben", so das Gericht. Happy habe allerdings Anspruch auf eine gute Versorgung.

Zwei der sieben Richter:innen wichen dabei von der Mehrheitsentscheidung ab und betonten, dass Happys Umgebung unnatürlich sei und ein normales Leben nicht erlaube. Die Gefangenschaft sei "von Natur aus ungerecht und grausam".

Nach Informationen der New York Times war der Rechtsstreit um Happy und die Frage nach der Persönlichkeit von hoch entwickelten Lebewesen wohl der erste in der englischsprachigen Welt, der ein solch hohes Gericht beschäftigte. Auch in Deutschland kommen immer mal wieder Diskussionen und Debatten auf, Tieren und der Natur eigene und einklagbare Rechte zu verleihen - bisher ohne Erfolg.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Berufung in New York: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48754 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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