VG München zu verwirrtem Ziegenbock: Gericht schickt "Hui Buh" auf den Gna­denhof

18.09.2019

Ein Zwergziegenbock, der aus der Flasche trinkt, im Bett schläft und im Auto auf dem Beifahrersitz mitfährt. Für das VG München klingt das nicht artgerechten und es bestätigte die behördlich angeordnete Enteignung der Familie.

Der bizarre Streit um eine Zwergziege ist entschieden - zumindest vorerst: Der kleine Bock Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu seinen ursprünglichen Haltern zurückkehren. Das entschied das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München am Mittwoch (Urt. v. 18.09.2019, Az. M 23 K 19.2773).

Das Landratsamt München hatte der 29-jährigen Klägerin und ihrer Mutter den Zwergziegenbock Anfang des Jahres weggenommen und auf einen Gnadenhof gebracht, weil er aus Sicht der Behörde nicht artgerecht gehalten wurde. Gleichzeitig ordnete es die Enteignung an.

Die Behörde wurde auf den Ziegenbock aufmerksam, als das Tier eines Tages in dem Auto der Familie gesichtet wurde. Hui Buh, wie ihn die Familie nennt, saß nach Gerichtsangaben auf dem Schoß der Beifahrerin und das Armaturenbrett sei mit Heu ausgelegt gewesen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich dann weiter heraus, dass Mutter und Tochter die Zwergziege mit der Flasche aufgezogen haben und das Tier auch ab und an im Bett übernachtete.

Aus Sicht der beiden Frauen, die darauf bestehen, dass das Tier wie das Schlossgespenst heißt, sei dies auch gar nicht anders gegangen. Der Ziegenbock habe wegen einer neurologischen Erkrankung nicht mit anderen Ziegen zusammenleben wollen. Deswegen sei die intensive Einzelbetreuung notwendig gewesen.

Die Frauen durften gar keine Tiere mehr halten

Das sah das Münchener Landratsamt, wo der kleinen Bock hingegen Bubo heißt, ein wenig anderes. Zu einer artgerechten Haltung gehöre der Behörde zufolge tierische Gesellschaft. Außerdem stellte sich heraus, dass Mutter und Tochter gar keine Ziegen mehr halten und betreuen dürfen. Das Landratsamt in Dachau hatte den beiden selbiges zuvor bereits untersagt.

Genau darauf stützte sich das VG München auch bei seiner Entscheidung. "Sie durften damals gar keine Tiere mehr halten", sagte der Vorsitzende Richter. Auf den Vorschlag der Frauen, der Familienvater könne die Haltung des Tieres übernehmen, ging das Gericht nicht ein.

Die Münchener Richter bemängelten vielmehr, dass in diesem Verfahren nirgendwo vorgelegt worden sei, dass es besser wäre, das Tier einzeln zu halten. Die Entscheidung des Landratsamtes sei zwar hart und andere Behörden hätten womöglich anders entschieden, so das VG. Allerdings sei die Wegnahme des kleinen Bockes rechtlich nicht zu beanstanden.

Ziegenbock zeigt "auf den Menschen geprägtes Sexualverhalten"

Der Vorsitzende Richter bezog sich auch auf Fotos der Wohnung der Familie: "Wenn das die Räume sind, wo das Tier gehalten wurde, spricht schon einiges für die Sicht des Landratsamtes." Die Behörde hat auch ein Strafverfahren gegen die Familie in Gang gesetzt.

Hui Buhs aktueller Pfleger auf dem Gnadenhof begrüßte das Urteil: "Ich denke, dass es ihm bei uns besser geht." Er zeige ein "auffälliges, auf den Menschen geprägtes Sexualverhalten" und versuche auf dem Gnadenhof, die Tierpfleger zu bespringen. Das mache er nur, wenn er Stress habe und es ihm nicht gut gehe, betonte dagegen die Klägerseite.

Mutter und Tochter kündigten hingegen an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Allerdings räumte selbst ihre Anwältin ein, dass die Chancen dafür eher schlecht stünden. Den Beschluss des Amtes, das Tier wegzunehmen, nannte sie dennoch völlig unverhältnismäßig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München zu verwirrtem Ziegenbock: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37707 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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