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Tierische Gerichtsprozesse: Kräh­verbot und Kral­len­k­ratzer

31.12.2016

Hund im Treppenhaus

© mimishka222 - Fotolia.com

Hund Toby soll die Treppe zerkratzt, ein Ehemann heimlich den geliebten Chihuahua verkauft haben - auch dieses Jahr wurden vor deutschen Gerichte kuriose Fälle mit Tieren verhandelt.

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2016 war die Justiz in Deutschland nicht nur mit Zweibeinern beschäftigt. Unter anderem auch ein kleiner Dackel, eine wildgewordene Kuh und eine ganze Wisent-Herde stellten die Gerichte vor Entscheidungsfragen. Bei diesen Prozessen standen Vierbeiner im Fokus. 

Ein Dackel vor Gericht: Ein Paar aus Bayern las vor Jahren im Urlaub in Brandenburg den entlaufenen Hund "Bonny" an einem Straßenrand auf und nahm sich seiner an. In diesem Sommer konnten die ursprünglichen Besitzer nach vier Jahren vor Gericht die Rückgabe des Dackels erstreiten. "Bonny hat sich wieder gut bei uns eingelebt und macht jetzt ihre Ausbildung zum Jagdhund", berichtete Besitzerin Jutta Kühl. Für Bonny bedeutet dies einen Verzicht auf all zu viele Leckerlis. "Sie hatte zuviel Speck angesetzt, aber jetzt ist sie wieder wunderbar in Form", sagte Kühl.

Krähen im Freien nur noch nach Zeitplan: Hähne und Hühner auf einem Hof in Brandenburg dürfen nur noch nach einem ausgeklügelten Zeitplan raus ins Freie und nach Herzenslust krähen und schreien. Ein Nachbar des Besitzers in Zitz stieß sich nämlich an der Lautstärke und zog vor Gericht.

Der Hobbyzüchter einigte sich im November mit dem Kläger. Zuvor hatte er alles mögliche versucht, um den Nachbarn zu besänftigen: Er schaffte nach eigenen Angaben sogar eine Hahnenrasse an, die angeblich leiser kräht. Half aber nicht. Jetzt müssen die Tiere zu bestimmten Uhrzeiten im Stall verschwinden.

Tobys Krallen: Ein Vermieter in Hannover wollte Mischlingshund Toby aus seiner Wohnung haben. Er war der Meinung, das Tier verschmutze und zerkratze das Treppenhaus. Die Besitzerin hatte den Hund außerdem bei sich aufgenommen, ohne den Vermieter zu fragen, ob das in Ordnung sei. Ein Richter hörte mehrere Zeugen und schaute sich das Treppenhaus und die Wohnung selbst an. Im April kam er zu dem Schluss: Toby darf bleiben. Die Kratzer im Treppenhaus müssten nicht von dem Hund stammen, sondern könnten auch durch Dreck entstanden sein, den Hausbewohner mit ihren Schuhen hereingetragen haben.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Ein entlaufener Dackel, laute Hähne und Toby darf bleiben

  • Seite 2:

    Ein beschlagnahmter Bär, wilde Wisente und Chihuahua Cartier

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Zitiervorschlag

Tierische Gerichtsprozesse: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21628 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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