Tierische Gerichtsprozesse: Kräh­verbot und Kral­len­k­ratzer

31.12.2016

Der beschlagnahmte Bär Ben: Im Frühjahr dieses Jahres beschäftigte Zirkusbär Ben die Richter in Bayern. Der Besitzer des 22 Jahre alten Braunbären kämpfte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf Herausgabe des beschlagnahmten Tieres.

Im April fiel dann das Urteil: Ben kehrt nicht in den Zirkus zurück. Der Braunbär sei dort über Stunden bei geschlossener Seitenklappe in einem viel zu engen, abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit sowie ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.

Freispruch nach Kuhangriff: Die Attacke einer entwischten Kuh auf eine Joggerin ist für einen Viehhändler im Mai mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht München zu Ende gegangen. Die Kuh war im September 2014 beim Entladen auf dem Schlachthof ausgerissen und hatte auf ihrer panischen Flucht an der Oktoberfestwiese eine Joggerin niedergetrampelt. Die Frau erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und Prellungen am ganzen Rücken.

Der Viehhändler habe alle Vorschriften beim Abladen des Tiers eingehalten, erklärte das Gericht. Für die Kuh endete die Flucht tödlich. Die Polizei besorgte sich nach vergeblichen Schüssen aus ihren Dienstpistolen ein Gewehr mit großkalibriger Munition und streckte das etwa 750 Kilogramm schwere Tier nieder.

Wilde Wisente: Die Wiederauswilderung einer Wisent-Herde im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen stellt die Justiz vor eine schwierige Aufgabe. Zwei Waldbauern aus dem Sauerland hatten geklagt, weil sie wollen, dass die Wisente nicht mehr durch ihre Wälder streifen dürfen. Die Tiere würden die Rinden ihrer Buchen abschälen.

Die beiden Vorinstanzen hatten den Waldbauern Recht gegeben und ein Waldbetretungsverbot für die Wisente ausgesprochen. Dagegen hat der Trägerverein des Artenschutzprojekts Berufung eingelegt. Die Entscheidung in diesem Fall ist noch offen.

Gerichtsdrama um einen verkauften Chihuahua: Erfolglos hat eine Hundehalterin in Nordrhein-Westfalen versucht, ihre vom Ehemann verkaufte Chihuahua-Hündin Cartier zurückzubekommen. Nach dem Auszug der Frau aus der gemeinsamen Wohnung im Juni 2015 hatte der Ehemann das einjährige Tier heimlich für 640 Euro an eine Hundehalterin nach Siegburg verkauft. Der Mann habe Cartier gegen ihren Willen aus dem Auto gezerrt, sagte die Klägerin. Da die Frau nicht nachweisen konnte, dass der Hund ihr gewaltsam entrissen wurde, wurde die Klage abgewiesen. Die neue Hundehalterin darf das Tier behalten, weil sie es - so wörtlich - gutgläubig erworben hat, begründete das Gericht. Die frühere Hundebesitzerin legte Berufung ein.

dpa

Zitiervorschlag

Tierische Gerichtsprozesse: Krähverbot und Krallenkratzer . In: Legal Tribune Online, 31.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21628/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen