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Unterschlagung und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mit Stin­ke­finger und Döner am Blitzer vorbei

10.11.2020

Blitzer am Straßenrand mit vorbeifahrendem Auto.

Countrypixel - stock.adobe.com

Der Chef werde die Knöllchen zahlen – davon ging ein 23-Jähriger aus. Er gab sich daher Mühe, anonym mehr oder weniger kreative Blitzerbilder zu verursachen. Zahlen muss jedoch der Fahrer und nicht der Halter.

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Mit Riesenärger muss ein 23-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen rechnen, der mindestens 20 Mal absichtlich zu schnell an einem Blitzer vorbeigefahren ist. Der 23-jährige habe im Moment des Blitzens Grimassen gezogen, Handzeichen wie den Stinkefinger gemacht oder spöttisch seinen Döner hochgehalten, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Teilweise fuhr er Tempo 128 bei erlaubten 70 Kilometer pro Stunde, zudem habe er gar keinen Führerschein besessen. Der Mann habe sich sicher gefühlt in der falschen Überzeugung, nicht identifiziert werden zu können.

Der Wagen war nämlich von einer Autovermietung geleast und als Dienstwagen auf eine Firma zugelassen, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hatte. Es gab keine Ansprechpartner mehr, deshalb sei der Mann zunächst unbekannt geblieben, sagte der Polizeisprecher. Möglicherweise habe er den Wagen unterschlagen. Vergangenen Freitag habe eine Mitarbeiterin der Kreisbußgeldstelle den Wagen in Bergneustadt zufällig auf der Straße entdeckt. So wurde er gefasst. 

Der 23-Jährige habe die Taten eingeräumt und gesagt, die Knöllchen absichtlich produziert zu haben, weil er seinem Chef schaden wollte, sagte der Polizeisprecher. Auch das beruhte allerdings auf einem Irrtum: Für Knöllchen zahlt der Fahrer, nicht der Halter.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Unterschlagung und Fahren ohne Fahrerlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43379 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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