Dienstlich unterwegs: Freier spricht ver­se­hent­lich Staats­an­wältin an

29.10.2015

Das ging in die Hose: Ein Mann aus Düsseldorf hielt eine Staatsanwältin für eine Prostituierte. Er sprach sie nachts im Sperrbezirk an; um Rechtsfragen ging es dabei nicht. Einem hohen Bußgeld konnte er jedoch entgehen.

Eine 36-jährige Staatsanwältin, die nachts dienstlich im Düsseldorfer Sperrbezirk unterwegs war, wurde von einem Mann für eine Prostituierte gehalten. Wie die RP-Online berichtet, hatte der Mann versucht, mit ihr über die Preise für ihre Liebesdienste zu feilschen. Dafür bekam er ein Bußgeld von 250 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr.

Der Mann wehrte sich vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf jedoch erfolgreich gegen das Bußgeld.  Er habe die Staatsanwältin nur grüßen wollen. Außerdem habe er in der Nacht bloß sieben Euro und zwei leere Bierflaschen im Wert von 16 Cent dabei gehabt. Damit wäre er ja wohl ohnehin nicht weit gekommen.

Die Staatsanwältin sah das aber anders. Er habe sie bedrängt und wäre erst von ihr gewichen, als die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Frau aus der Bredouille halfen. Trotzdem senkte der Amtsrichter die Geldbuße auf 25 Euro, zahlbar in Raten à 5 Euro. Als Bewohner einer Obdachlosenunterkunft stehen ihm nur 107 Euro pro Monat zur Verfügung, von denen bereits 57 Euro monatlich zur Begleichung von Schulden verwendet werden müssen. Von den verbleibenden 50 Euro muss er nun die Hälfte erübrigen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dienstlich unterwegs: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17379 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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