Unverhältnismäßig, provokant, haarsträubend: 7 kuriose Fälle 2017

von Marcel Schneider

23.12.2017

6/7: OLG Schleswig-Holstein: Fiese Falle für Fußbekleidung

Hohe Schuhe und Gitterroste – eigentlich könnten wir an dieser Stelle auch schon aufhören. Die Ausführungen des OLG Schleswig-Holstein sind dann aber doch zu gut.

In dem Fall besuchte eine Frau ihre zur Miete wohnende Tochter. Das Gebäude, schon etwas in die Jahre gekommen, besaß ein vor der Haustür eingelassenes Gitterrost zum Fußabtreten. Die Gefahr, mit ihren Absätzen von 2,5 (H) x 1,5 (B) Zentimetern in den rautenförmigen Gitteröffnungen von jeweils 4 x 7,3 Zentimetern hängen zu bleiben, war recht groß – und realisierte sich umgehend. Für den durch den Sturz entstandenen Schaden hafte der Vermieter der besuchten Tochter aber nicht, entschied das Gericht. Auch wenn die Maße der Gitteröffnungen in der Tat für heutige Verhältnisse ungewöhnlich seien.

Denn schließlich begründe jedes Gitterrost die Gefahr, "mit solchen Damenschuhen" hängen zu bleiben. Gerade vor Wohnhäusern älteren Baujahrs müsse man auch heute noch mit entsprechenden Vorrichtungen rechnen und sich deswegen "angemessen" bewegen. Die Profitipps der Richter aus dem Norden: Seitlich am Gitter vorbeigehen oder den Schritt auf dieses nicht mit dem Absatz, sondern dem Fußballen tun. Gewusst wie!

Zitiervorschlag

Marcel Schneider, Unverhältnismäßig, provokant, haarsträubend: 7 kuriose Fälle 2017 . In: Legal Tribune Online, 23.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26173/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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