Nackt sonnenbaden ist o.k., Sex auf der Terrasse geht zu weit. Eine Mutter darf S/M praktizieren, eine Steuerbeamtin sollte damit zumindest nicht werben. Delikate Urteile präsentiert Arnd Diringer im zweiten Teil von "Sex and the Judges".
Im ersten Teil von "Sex and the Judges" haben wir bereits über zehn recht pikante Sachverhalte berichtet, die vor deutschen Gerichten landeten – darunter das längst legendäre BGH-Urteil zum Geschlechtsverkehr "in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft" oder der Umgang des AG Warendorf mit den allzu lautstarken (und, erstaunlicherweise, mit dem Wort "Yippie!" verbalisierten) Höhepunkten eines Mieters.
Dabei konnte es unmöglich bleiben. Und weil Sex und alles was damit zusammenhängt recht fundamentale menschliche Bedürfnisse sind, landen entsprechende Sachverhalte auch oft genug vor den Gerichten. Zehn weitere mit Schmunzel-, Stirnrunzel- und Nachahmungspotential, gibt es hier.
Arnd Diringer, Noch mehr erotische Rechtsfragen vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16224 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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