Verhängnisvolles Selfie-Video: Wake­boarder muss Strafe zahlen

19.01.2017

Eigentlich wollte ein Schweizer lediglich seine Wakeboarding-Künste unter Beweis stellen. Aber er hat das Schweizer Binnenschifffahrtsgesetz nicht bedacht. So wurde sein Selfie-Video nicht nur ernst, sondern auch teuer.

Ein schweizerischer Freund des Wassersports hat jüngst unliebsame Bekanntschaft mit dem dortigen Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt gemacht. Weil er hinter einem führerlosen Motorboot her surfte, muss er nun umgerechnet 2.000 Euro Strafe zahlen.

Der 42-jährige begeisterte Wakeboarder wollte seine sportlichen Aktivitäten auf Video festhalten und im Internet teilen. Weil er aber allein war, ließ er das von ihm zuvor geführte Motorboot ohne Steuermann weiterfahren, stieg auf sein Wakeboard und surfte auf der Bootswelle hinterher.

Wie am Mittwoch die Staatsanwaltschaft in St. Gallen mitteilte, surfte er so 40 Sekunden lang und filmte das Ganze mit Hilfe eines Selfie-Sticks über sein Handy. 

Was er wohl nicht wusste: Das Binnenschifffahrtsgesetz der Schweiz untersagt derartige Aktivitäten. Wegen seines Gesetzesverstoßes wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2160 Franken - umgerechnet etwa 2000 Euro - verurteilt. Eine zusätzliche Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wie die Ermittler an das Video gekommen waren, wollten sie nicht verraten.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verhängnisvolles Selfie-Video: Wakeboarder muss Strafe zahlen . In: Legal Tribune Online, 19.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21818/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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