Justizposse in NRW: Anwalt will Staats­kanzlei pfänden lassen

09.03.2016

Das Land NRW schuldet seiner Mandantin noch 20.000 Euro, doch die Zahlung lässt seit Monaten auf sich warten. Ein Anwalt hat deshalb beantragt, den Amtssitz der Ministerpräsidentin pfänden zu lassen. Das Justizministerium räumt eine Panne ein.

Ein "Kuckuck" des Gerichtsvollziehers auf dem Dienstwagen der Ministerpräsidentin - das würde der Anwalt einer ehemaligen Landesbeschäftigten für die Rechte seiner Mandantin billigend in Kauf nehmen. Wie das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt am Mittwoch berichtete, hat der Verler Rechtsanwalt Peter Heethey beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf beantragt, die Staatskanzlei pfänden zu lassen.

Denn bereits im vergangenen November hatte seine Mandantin, eine ehemalige Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Senne, in einem Prozess vor den Arbeitsgerichten einen Vergleich mit dem Land geschlossen. Demnach schuldet das Land der 26-Jährigen, die sich als Schwangere diskriminiert fühlte, weil sie keinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekam, 20.000 Euro. Doch das Geld ist immer noch nicht auf ihrem Konto.

Der Sprecher des Justizministeriums, Detlef Feige, räumte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf eine Panne ein. Schon im Januar habe die JVA Bielefeld-Senne dem Landesamt für Besoldung schriftlich mitgeteilt, das Geld könne überwiesen werden. Dass es darauf keine Reaktion gegeben habe, sei "sehr überraschend". In dieser Woche sei dieser Wunsch zweimal eindringlich wiederholt worden. Sachlich stehe der Auszahlung nichts im Wege. "Das Geld steht der Frau zu", sagte Feige. Insofern werde eine Pfändung der Staatskanzlei "ersatzlos ausfallen".

Davon ist Rechtsanwalt Heethey noch nicht überzeugt. Da in der JVA Bielefeld wohl kaum Werte über 20.000 Euro einzutreiben seien, will er einen Gerichtsvollzieher in die Staatskanzlei schicken. Dort hatte er unter anderem den Fuhrpark im Blick.

Das Düsseldorfer Amtsgericht konnte den Eingang des Antrags, den der Rechtsanwalt seinen Angaben zufolge am 4. März gestellt hat, noch nicht bestätigen. Solange das Geld nicht auf dem Konto seiner Mandantin sei, werde er daran festhalten, sagte er der dpa. "Dann muss der Gerichtsvollzieher da 20.000 Euro rausholen - notfalls mit der Polizei."

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justizposse in NRW: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18732 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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