Einen einzigen Cent wollte die bayrische Justizkasse von einem Schuldner anmahnen - und zahlte für die Postzustellung 70 Cent Porto. Unglücklich, wie auch das zuständige OLG zugeben musste.
Schlechtes Geschäft: Die bayerische Landesjustizkasse hat bei einem Mann per Post einen Schuldenbetrag von einem Cent angemahnt - und dafür ein Porto von 70 Cent bezahlt. "Das ist sehr unglücklich gelaufen", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.
Dem Bericht zufolge hatte der Mann aus Dingolfing nach einem Gerichtsverfahren eine Geldforderung von 223,01 Euro bezahlen müssen. Bei der letzten Ratenzahlung habe er den Betrag auf eine glatte Zahl gerundet, sagte der Gerichtssprecher. Für das OLG sei das unverständlich. Beim Online-Shopping könne man auch nicht einfach weniger überweisen.
Die Mahnung widersprach nach OLG-Angaben der internen Kleinbetragsregelung. Demnach wird in solchen Fällen auf eine postalische Mahnung verzichtet - auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Der Mann muss den Cent nun nicht mehr bezahlen.
Das Gericht ließ die Forderung fallen, wie der Sprecher erklärte.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Kurioser Irrtum: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26165 (abgerufen am: 02.10.2024 )
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