LG München II zu Streit um Tierlärm: Leiser die Kuh­g­lo­cken nicht klingen

14.12.2017

Läutende Kuhglocken gehören zur Idylle auf der Alm - oder sorgen für Streit in der Nachbarschaft. Die Klage eines Grundstückeigentümers, dem die Tiere zu laut waren, wies das LG München II am Donnerstag ab.

Das Landgericht (LG) München II wies am Donnerstag die Klage eines Grundstückeigentümers ab, der die Weide- beziehungsweise Viehhaltung auf dem Nachbargrundstück untersagen lassen wollte. Die dort grasenden Kühe tragen Kuhglocken, deren Lärm der Mann nicht ertragen will (Urt. v. 14.12.2017, Az. 12 O 1303/17).

Das Münchener Gericht unter dem Vorsitz der RiLG Dr. Winkler bezog sich dabei auf einen Vergleich, den der Kläger bereits im September 2015 mit der Halterin der Kühe vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatte. Das LG kam zu dem Ergebnis, dass mit dem Vergleich eine zeitlich unbegrenzte und auf das ganze Gebiet bezogene Nutzungsregelung getroffen worden sei. Da, so das Gericht, ein gerichtlicher Vergleich vollstreckt werden kann und die Beteiligten daran gebunden sind, könne zum selben Thema nicht noch einmal Klage erhoben werden, insbesondere nicht bei einem anderen Gericht. Dem klagenden Mann fehle somit das Rechtsschutzbedürfnis.

Doch nicht nur formal, auch inhaltlich sei er an die Abmachung gebunden. Die Tierhalterin hatte sich damals verpflichtet, den Nordteil der Weidefläche nur eingeschränkt zu nutzen. Damit geht nach Auffassung des LG aber zwingend einher, dass der Mann auf dem Südteile jede Form der Weidehaltung dulden müsse - ob nun mit Kuhglocken oder nicht. Von diesem verbindlich geschlossenen Vertrag könne er sich auch nicht lösen, heißt es in der Mitteilung des LG.

Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch: Wie eine Sprecherin des LG ergänzte, ist seit dem 05.12.2017 eine weitere Klage anhängig (Az. 11 O 4475/17). Inhaltlich gehe es um dasselbe Thema - allerdings klage diesmal die Frau des nun unterlegenen Mannes.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München II zu Streit um Tierlärm: Leiser die Kuhglocken nicht klingen . In: Legal Tribune Online, 14.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26037/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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