Ein Ehepaar fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und verlangt ein Ende des Gebimmels. Ein angestrebter Vergleich vor dem LG München II scheiterte nun an einer skeptischen Bäuerin.
Mit einem ländlichen Sachverhalt beschäftigt sich dieser Tage das Landgericht München II (LG). Die Nachbarn eines Bauernhofes fühlen sich durch das Läuten der Kuhglocken derart gestört, dass sie von der Bäuerin verlangen, der Geräuschkulisse ein Ende zu bereiten. Diese zeigt sich aber wenig kompromissbereit und ist der Meinung, die Kuhglocken seien unbedingt erforderlich, um ausgebrochene Kühe auch bei Nacht wiederzufinden.
Dabei boten Gericht und Nachbarehepaar modernste Alternativen an. So sei es doch wesentlich zeitgemäßer, als Ersatz für die Glocken die Kühe mit einem GPS-Sender auszustatten. Das Ehepaar sei sogar bereit, die anfallenden Kosten zu tragen. Dem steht die Bäuerin aber trotzdem skeptisch gegenüber. Sie fürchtet offenbar einen Ausfall der modernen Technik, da es in ihrer Region keine Erfahrungen mit derartigen Geräten gebe. Der einzige Kompromis, auf den sie sich einlassen würde, wäre die Verwendung einer geringeren Anzahl an Kuhglocken.
Das will das Nachbarehepaar aber nicht mitmachen. Und so scheiterte am Freitag ein Vergleich vor dem LG. Eine Entscheidung kündigten die Richter nun für den 24. Januar 2019 an. Der Holzkirchner Kuhglocken-Streit beschäftigt das Gericht nun schon seit drei Jahren. Damals klagte nur der Ehemann, die Verwendung von Kuhglocken zu unterlassen, unterlag jedoch, da er 2015 mit der Bäuerin einen gerichtlichen Vergleich schloss. Seit knapp einem Jahr unterstützt ihn seine Ehefrau, die nun auch die Gemeinde verklagte, welche das Land an die Bäuerin verpachtet.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Holzkirchner Kuhglocken-Streit geht weiter: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31985 (abgerufen am: 01.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag