Ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Holzkirchen bemüht seit Jahren die deutschen Gerichte, der Grund sind laute Kuhglocken auf der Nachbarweide. Doch ihr gerichtlicher Marathon ist bisher von wenig Erfolg gekrönt.
Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen erst einmal weiter bimmeln. Das Landgericht München II (LG) wies am Donnerstag die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von dem Geläute gestört fühlt (Urt. v. 24.01.2019, Az. 11 O 4475/17).
Ein Vergleich zwischen der Frau und dem Nachbarehepaar, das die Tiere hält, scheiterte bereits im November vergangenen Jahres. Die nun folgende Klageabweisung begründete die Richterin Christiane Karrasch damit, dass der Ehemann in dem Fall bereits 2015 einen Vergleich mit den Tierhaltern geschlossen hatte. Als Eigentümer habe er damit seine Rechte in Bezug auf das Nachbargrundstück genau definiert. Die weiter klagende Ehefrau, die in diesem Fall als Mitbewohnerin Besitzrechte hat, könne deshalb keine weitergehenden Ansprüche haben als ihr Ehemann.
Auch an der von der Frau vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Belästigung hatte das Gericht seine Zweifel. Schließlich ginge es lediglich um fünf beziehungsweise - je nach Saison - acht Kühe auf einer etwa einen Hektar großen Weide.
Für das von den Kuhglocken gestörte Ehepaar ist aber auch die Entscheidung vom Donnerstag kein Grund, klein beizugeben. Während die Frau bereits die Gemeinde verklagte, die den Nachbarn das Weidegrundstück verpachtet, wartet ihr Ehemann in zweiter Instanz auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG). Seine Klage vor dem LG wurde wegen des geschlossenen Vergleichs bereits abgewiesen. Aus seiner Sicht brachte dieser aber nicht die gewünschte Ruhe.
dpa/tik/LTO-Redaktion
LG München II zum Streit um Tierlärm: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33433 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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