Mandantengelder durch Büroangestellte veruntreut?: Anwalt "musste nur unter­sch­reiben"

18.02.2016

Vor dem LG München ist der Prozess gegen einen Rechtsanwalt angelaufen, der 300.000 Euro Mandantengelder veruntreut haben soll. Der Mann weist das von sich: Die Beträge müsse wohl seine Büroangestellte auf sein Privatkonto überwiesen haben.

Vor dem Landgericht (LG) München I muss sich ein Rechtsanwalt für die Veruntreuung von Mandantengeldern in sechsstelliger Höhe verantworten. Der 68-Jährige soll seit 2008 hoch verschuldet gewesen sein. In dieser Situation hat er laut Anklage für Klienten auf dem Kanzlei-Konto eingehende Zahlungen auf sein Privatkonto umbuchen lassen. Von 2008 bis 2012 soll der Anwalt so in acht Fällen mehr als 300.000 Euro fremden Geldes für sich verwendet haben. Mitangeklagt wegen Beihilfe ist seine Büroangestellte.

Im Prozess beschuldigte der Anwalt am Donnerstag seine langjährige Büroangestellte für die Umleitung von Mandantengeldern. "Sie hat mir alles abgenommen, ich musste nur unterschreiben", sagte der 68-Jährige zum Auftakt seines Prozesses. Gegen die erkrankte mitangeklagte Angestellte wurde das Verfahren abgetrennt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge war das Konto des Angeklagten seit Beginn der Veruntreuungen vor acht Jahren ständig im Soll, zwei Kredite liefen. Von 2008 bis 2013 wurden regelmäßig Beträge, die auf dem Geschäftskonto für Klienten des Anwalts eingingen, auf dessen Privatkonto überwiesen, insgesamt über 300.000 Euro. Der Angeklagte bestreitet dies nicht, sagte aber, er habe sich "um gar nichts zu kümmern brauchen". Die seit 1981 für ihn tätige Angestellte habe alles erledigt.

Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, "dass Untreue auch durch Unterlassen begangen werden kann". Der Angeklagte hätte den Geldfluss kontrollieren müssen. Der Prozess dauert an.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mandantengelder durch Büroangestellte veruntreut?: Anwalt "musste nur unterschreiben" . In: Legal Tribune Online, 18.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18517/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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