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LG Kleve: 615 Euro Scha­dens­er­satz für zer­fetztes TV-Huhn "Sie­g­linde"

17.01.2020

Ein Huhn (Symbolbild; nicht die überragende Sieglinde!)

(c) stevew_photo - stock.adobe.com

Für das 2017 totgebissene TV-Huhn Sieglinde bekommt die Halterin vergleichsweise hohen Schadensersatz. Schließlich sei Sieglinde ein besonderes Tier mit Fernseherfahrung gewesen, so das LG Kleve.

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Das jähe Ende des TV-Huhns Sieglinde war brutal, jetzt bekommt seine Halterin mehr Schadensersatz als für ein gewöhnliches Huhn üblich wäre. Der Halter des Hundes, der Sieglinde 2017 totgebissen hatte, muss 615 Euro Schadensersatz leisten, entschied das Landgericht (LG) Kleve am Freitag (Urt. v. 17.01.2020, Az. 5 S 25/19). Die Vorinstanz hatte der Frau nur halb so viel Geld zubilligen wollen.

Das Huhn hatte etwa für den in der ARD ausgestrahlten Film "Wir sind doch Schwestern" mit großem Erfolg vor der Kamera gestanden, wie die Halterin vor Gericht vortrug. Die Frau wollte ursprünglich sogar 4.000 Euro für den Verlust ihres TV-Tieres sehen. Die Gegenseite im Prozess zweifelte unterdessen schon daran, ob das getötete Tier auch wirklich Sieglinde und nicht irgendeine beliebige Legehenne war.

Das LG stellte nun fest: Das vom Hund des Spaziergängers zerfleischte Huhn war wirklich der tierische TV-Star: "Es war Filmhuhn Sieglinde und nicht Legehuhn Charlotte", resümierte der Vorsitzende. 4.000 Euro Schadensersatz fand er aber nicht angemessen. Die Schadensersatzsumme errechnete das Gericht aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und zehn Trainerstunden à 60 Euro, mit denen Sieglinde auf TV-Auftritte vorbereitet worden war.

Das Amtsgericht hatte der Besitzerin nur die Hälfte des festgestellten Wertes von Sieglinde zubilligen wollen (307,50 Euro), weil die Halterin das Huhn frei auf ihren Hof herumlaufen ließ. Dieser Auffassung folgte das Landgericht aber nicht. Es könne nicht in der Verantwortung der Halterin liegen, das Huhn gegen nicht angeleint herumlaufende Hunde zu schützen.

Hohe Gagen für begabte Hühner

Die Hundeattacke vom Juni 2017 hat die Besitzerin traumatisch in Erinnerung. Sie habe auf ihrem Hof einen Stall ausgemistet, Sieglinde habe friedlich auf dem Hof gepickt, schilderte sie Ende 2019 am Rande der Verhandlung. Da sei der Hund angerannt gekommen, habe das Huhn regelrecht zerfetzt und sei dann mit Sieglinde im Maul noch eine Weile herumgelaufen. Der Besitzer konnte seinen Hund nicht stoppen. Als Entschuldigung habe er ihrem Mann einen Zehner angeboten. "Es ist doch nur ein Huhn" - der Satz soll gefallen sein. Die Frau zeigte sich empört und in Tränen aufgelöst.

Ob man die besonderen Schauspielfähigkeiten, die mit Sieglinde nun dahin sind, ersetzen kann, spielte vor Gericht beim Streit um die Höhe des Schadensersatzes durchaus eine Rolle. Für Hühner im TV sei Ruhe alles, hatte eine Tiertrainerin berichtet. Flatternde Hühner trauten sich Schauspieler sonst oft gar nicht anzufassen. Sieglinde sei eben die Ruhe selbst gewesen – ungewöhnlich gelassen, selbst in einer Filmszene, als ein Auto direkt auf sie zufuhr. Für so begabte Tiere würden gern hohe dreistellige Gagen pro Drehtag bezahlt.

Schwierig, für so ein Tier einen Ersatz zu finden, hatte auch das Gericht bei der Verhandlung eingeräumt. "Ja, es gibt keine Tierhandlung für Filmstars", hatte der Vorsitzende Richter eingeräumt. Und niemand könne vorhersagen, ob eine teure Hühner-Ausbildung auch zum Erfolg führe.

Bei der Summe hat Sieglindes Halterin nun immerhin genug Geld, um in Ruhe ein neues Tier mit TV-Begabung zu suchen: Für 615 Euro bekommt sie mehr als 40 Hühner.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Kleve: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39743 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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