LG Hamburg unterbricht Angeklagten nach fünf Tagen: Der "Rekord im letzten Wort"

08.10.2019

Fünf Verhandlungstage lang hatte sich die Strafkammer das letzte Wort eines 71-jährigen Angeklagten angehört. Dann unterbrach sie dessen Ausführungen und sprach ein Urteil - bei dessen Verkündung der Mann häufig ins Wort fiel.

Fünf Tage lang hatte ein 71-jähriger Angeklagter in dem Verfahren gegen ihn das letzte Wort. Am Montag konnte die zuständige Strafkammer des Landgerichts (LG) Hamburg dann endlich ihr Urteil fällen: eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes (Urt. v. 07.10.2019, Az. 604 Ks 3/19).

Der zuletzt in Kiel wohnende Mann hatte zwischen 2011 und 2019 drei Hamburger Sparkassenfilialen überfallen und dabei etwa 25.000 Euro erbeutet. Bei einem seiner Raubzüge hatte er auf einen Bankmitarbeiter geschossen und diesen im Bauch getroffen. Der Mann überlebte nur dank einer Notoperation.

Verurteilung wegen versuchten Mordes

Die Taten hatte der 71-Jährige während des Prozesses gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Die Vorsitzende Richterin ging in der Urteilsbegründung allerdings von einem bedingten Tötungsvorsatz und einem versuchten Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat aus.

Dies sollte sich allerdings nicht als einziger Streitpunkt in dem Verfahren herausstellen. Damit die Hamburger Strafkammer überhaupt ihr Urteil sprechen konnte, musste die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten das letzte Wort am fünften Tage schlussendlich entziehen.

Der Mann habe das Verfahrensrecht, das ihm nach § 258 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) zusteht, für weitschweifende Ausführungen und Befangenheitsanträge genutzt, wie ein Gerichtssprecher gegenüber LTO erklärte. Am zweiten Verhandlungstag nach den Plädoyers der Anklage und Verteidigung habe die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, mit dem dem Angeklagten aufgetragen werden sollte, sein letztes Wort innerhalb der nächsten beiden Verhandlungstage zu beenden.

LG unterbrach den Angeklagten am fünften Tag

Als der 71-Jährige aber am fünften der Tage, an denen die Verhandlung jeweils von neun Uhr morgens bis drei Uhr nachmittags terminiert war, nicht zum Ende kommen wollte, unterbrach die Vorsitzende Richterin den Angeklagten. Sie begründete die Maßnahme unter Verweis auf das rechtsmissbräuchliche Verhalten, das der Mann an den Tag gelegt habe.

Der Angeklagte hatte bereits während des Prozesses immer wieder mit langen Monologen Stellung zu den Ermittlungen, der Berichterstattung über ihn, dem Gutachten eines Psychiaters sowie seinen Überfällen genommen. Auch während der Urteilsverkündung redete er der Vorsitzenden Richterin mehrfach dazwischen. Einsichtig habe er sich dabei zu keiner Zeit gezeigt, so das Gericht. Der 71-Jährige habe sich vielmehr darüber gefreut, dass er letztlich sogar "den Rekord im letzten Wort" halte.

Nach der Urteilsverkündung kündigte der Mann bereits an, in Revision gehen zu wollen.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG Hamburg unterbricht Angeklagten nach fünf Tagen: Der "Rekord im letzten Wort" . In: Legal Tribune Online, 08.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38033/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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