Ein tiefgefrorener Hähnchenschenkel im Mittelpunkt einer Schlägerei – aber war er nur zum Kühlen da oder hat der Angeklagte damit einen Mann geschlagen? Darum und um ein abgebissenes Ohr geht es vor dem LG Freiburg.
Vor dem Landgericht (LG) Freiburg ist ein Mann angeklagt, weil er einem Mann mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben soll. Einem anderen Mann soll er einen Teil vom Ohr abgebissen haben. Letzteres räumte er bei der Verhandlung am Dienstag ein. "Ich habe das nicht mit Absicht gemacht", sagte er laut seiner Dolmetscherin (Az. 16 KLs 860 Js 24044/24).
Dem Mann wird unter anderem schwere Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 Strafgesetzbuch (StGB)) vorgeworfen. Den Vorwurf, einem anderen Mann bei einer Auseinandersetzung mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben, wies er zurück. Hier könnte es auch um die Frage gehen, ob der Hähnchenschenkel ein gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB darstellt. Eine Nachfrage dazu konnten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft am Dienstagabend beantworten. Laut Angeklagtem in der Verhandlung habe der Kontrahent das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt, um eine Wunde am Kopf zu kühlen.
Die Vorfälle sollen sich im April und Mai vergangenen Jahres in der Freiburger Region abgespielt haben. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Der 42-Jährige, der nach eigenen Angaben früher als Ringer auf Spitzenniveau tätig war, nahm vor Gericht ausführlich zu den Vorwürfen Stellung. Er stand dabei gelegentlich auf, um mit Gesten und Bewegungen die Kämpfe szenisch zu verdeutlichen.
Treppe herunter gestürzt, zu Boden gebracht - und dann mit Hähnchenschenkel geschlagen?
Im April soll er in Pfaffenweiler bei Freiburg versucht haben, bei einem Bekannten Schulden einzutreiben. Nach Schilderung des Angeklagten stürzten beide bei einer Schlägerei eine Treppe hinunter. Er räumte ein, den Mann dann zu Boden gebracht und geschlagen zu haben - aber nicht mit dem Hähnchenschenkel.
Im Mai kam es dann in der Wohnung einer Bekannten zu einem Kampf mit einem anderen Mann. Dieser Streit endete mit dem abgebissenen Teil des linken Ohres. Seit der Tat ist die Hörfunktion des Geschädigten eingeschränkt, wie die Staatsanwaltschaft berichtete.
"An diesem Tag habe ich ganz viel Alkohol getrunken", erinnerte sich der Angeklagte. Er habe an diesem Tag zudem Drogen gesucht. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe”, sagte er mit Blick auf die ihm vorgeworfene Tat.
Als Sporttrainer hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben früher auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der Prozess läuft noch bis Ende Januar. Am 28.1. ist ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Strafverfahren vor dem LG Freiburg: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56328 (abgerufen am: 11.02.2025 )
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