Vor Gericht verlobt: Zeugin muss nicht mehr aussagen

08.10.2014

Die einzige Tatzeugin einer lebensgefährlichen Messerattacke hat sich im Gerichtssaal mit dem Angeklagten verlobt. Damit muss die 46-Jährige in dem Prozess vor dem LG Frankfurt nicht mehr aussagen. Als Verlobte kommt die Frau in den Genuss eines umfassenden Zeugnisverweigerungsrechtes.

Vor ihrer Liebesbekundung hatten das Gericht und die Staatsanwaltschaft die 46-Jährige intensiv zu ihrer Aussage befragt, dass sie mit dem mutmaßlichen Messerstecher verlobt sei und deshalb nicht aussagen wolle. Die Frau erneuerte schließlich ihre Ankündigung, den Mann heiraten zu wollen. Daraufhin gab auch der Angeklagte während der Verhandlung vor dem Landgericht (LG) Frankfurt sein Eheversprechen erneut ab. "Dann sind beide spätestens seit heute verlobt", sagte die Vorsitzende Richterin bei dem Prozessauftakt am Mittwoch mit einem Kopfschütteln und entließ die Zeugin.

Der 36-Jährige Angeklagte soll im April dieses Jahres in der Wohnung seiner Lebensgefährtin einen Gleichaltrigen mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt haben. Dem Opfer mussten große Teile des Darms entfernt werden. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag aus. Der Angeklagte bestritt einen Tötungsvorsatz und schob die Tat auf einen "Filmriss", nachdem er Alkohol getrunken habe. Es sind zwei weitere Verhandlungstage geplant.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vor Gericht verlobt: Zeugin muss nicht mehr aussagen . In: Legal Tribune Online, 08.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13433/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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