Druckversion
Wednesday, 18.05.2022, 02:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kurioses/k/lg-duesseldorf-19-s-105-17-doppelbett-besucherritze-mangel-kurios/
Fenster schließen
Artikel drucken
35283

LG Düsseldorf zur "Besucherritze": Nie­der­lage für sch­lecht schla­fendes Ehe­paar

09.05.2019

Ein Schlafzimmer mit Boxspring-Doppelbett (Symbolbild)

© deepvalley - stock.adobe.com

Ein Ehepaar verlangte das Geld für ein Doppelbett zurück. Ständig falle man aus dem Bett oder in die "Besucherritze". Sogar das Liebesleben der beiden sei betroffen. Das Gericht nahm die Sache ernst, wies die Klage aber trotzdem ab.

Anzeige

Wenn bei einem Boxspringbett die zwei getrennten Matratzen beim Liegen in der Bettmitte auseinanderdriften und so eine "Besucherritze" bilden, ist das konstruktiv bedingt und stellt keinen Mangel dar. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Düsseldorf (LG) die Klage eines Ehepaares aus Dormagen zurück, die ihr Geld für das knapp 1.500 Euro teure Boxspringbett zurückverlangten (Urt. v. 09.05.2019, Az. 19 S 105/17).

Die beiden hatten argumentiert, dass das Bett derart schwinge, dass man ständig heraus oder in die "leidige Besucherritze" falle. Nachdem bereits das Amtsgericht Neuss (AG) aber der Meinung war, dass das Bett in einwandfreiem Zustand war, nahm sich das LG der Sache an und ging auf Nummer sicher. Die 19. Berufungszivilkammer bestellte einen Polstereimeister als Sachverständigen zum Probeliegen. Seine Einschätzung dürfte das Ehepaar überrascht haben. Denn die Liegeprobe des Profis hatte "auch bei teils heftigen Bewegungen ergeben, dass die Matratzen zwar leicht schwingen, aber in ihrer Position verbleiben und nicht verrutschen".

"Es liegt auf der Hand, dass eine Matratze in einem Bettkasten besser gegen Verrutschen gesichert ist als bei dem ausgewählten Boxspringbett", führte das LG seine Entscheidung weiter aus. Das leichte Schwingen der Matratze und die "Besucherritze" seien vielmehr ein Nachteil, der hingenommen werden müsse, wenn man sich für ein Bett ohne Bettkasten entscheide, und werde im Übrigen dadurch aufgewogen, dass der fehlende Bettkasten auch dazu führe, dass der Seiteneinstieg wesentlich erleichtert werde.

Diese für das Gericht eindeutige Sachlage war schließlich wohl auch der Grund dafür, dass es sich nicht mehr zu den negativen Auswirkungen äußerte, die das Bett auf das Liebesleben des Paares habe, wie die Eheleute anmerkten. Denn jedenfalls zum Schlafen, "als seinem eigentlichen Zweck", sei das Bett bestens geeignet.

dpa/tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zur "Besucherritze": Niederlage für schlecht schlafendes Ehepaar . In: Legal Tribune Online, 09.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35283/ (abgerufen am: 18.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LG Düsseldorf zur eBay-Auktion der "MS Stadt Düsseldorf" - Ein Rhein­schiff ist kein Grund­stück
  • OLG Bremen bestätigt Vorinstanz - Bund muss für "Gorch Fock"-Sanie­rung nicht nach­zahlen
  • LG Darmstadt zu Mängeln beim autonomen Fahren - Tesla muss sein Model 3 zurück­nehmen
  • FG Köln zu Kryptowährungen - Gewinne sind zu ver­steuern
  • LG Coburg zum "Horrorhaus" - Ver­käu­ferin muss nicht auf Dop­pel­mord hin­weisen
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Ehe
    • Kaufrecht
    • Sachmangel
  • Gerichte
    • Landgericht Düsseldorf
TopJOBS
Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Plat­form Ma­na­ge­ment

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Kor­rek­tu­ras­sis­ten­ten/in­nen (m/w/d) für den Be­reich Rechts­wis­sen­schaft ...

Universität Mannheim , Mann­heim

Wis­sen­schaft­li­che:n Mit­ar­bei­ter:in For­schung und Wis­sens­ma­na­ge­ment (m/w/d)...

Stiftung Forum Recht , Karls­ru­he

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pro­zess­füh­rung (Schwer­punkt Li­fe...

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Per­so­nal­we­sen

Bundeswehr , Köln

Rechts­an­walt (w/m/d) für den Be­reich Li­fe Sci­en­ces

Weitnauer Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater , Mün­chen

Ju­rist*in­nen (m/w/d)

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) , Hei­del­berg

Sti­pen­di­um für mehr Chan­cen­g­leich­heit

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Do­cu­ment Ser­vices/Of­fice Ope­ra­ti­ons

White & Case , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/ online

25.05.2022

VersicherungswirtschaftCLUB – Das Talkformat

25.05.2022

Webinar-Reihe: Erfolgreich Prozessieren vor dem FG und dem BFH (Teil 3/3: Eilrechtsschutz und Recht).

25.05.2022

Cum-Ex. Cum-was? Steuerstrafrecht zum Anfassen

01.06.2022, Bonn

Einbeziehung von Cloudregelungen in EVB-IT Verträge

30.05.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH