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Schöffe wegen Fitnessstudio-Bekanntschaft abgelehnt: Gemeinsam gepumpt und schon befangen?

04.03.2021

Fitnessstudio (Symbolbild)

© Fxquadro - stock.adobe.com

Weil ein Schöffe die angeklagten mutmaßlichen Drogendealer in einem Bremer Prozess aus dem Fitnessstudio kannte, sah ihn die Staatsanwaltschaft als befangen an. Das Landgericht stimmte zu, das Verfahren wird nun neu eröffnet.

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Ein am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Bremen begonnener Prozess gegen fünf mutmaßliche Drogendealer muss neu eröffnet werden. Die Kammer sah ein Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft gegen einen Schöffen als begründet an und setzte die Hauptverhandlung zunächst aus. Das Verfahren werde nun am 16. März neu eröffnet, teilte das Gericht am Donnerstag mit. 

Der Schöffe hatte die Kammer am ersten Prozesstag kurz nach Betreten der zum Gerichtssaal umfunktionierten Messehalle 4 informiert, dass er vier der fünf Angeklagten aus seiner Tätigkeit in einem Fitnessstudio kenne. Während die Verteidiger darin keinen Grund für eine Befangenheit sahen, stellte die Staatsanwaltschaft ein gegenteiliges Gesuch.

Die Schöffen kennen die Namen der Angeklagten vor Beginn des Prozesses nicht, um nicht durch Medienberichterstattung oder andere Einflüsse in ihrer gebotenen Neutralität beeinträchtigt zu werden. In dem Verfahren müssen sich fünf Männer im Alter zwischen 28 bis 42 Jahren wegen bandenmäßigen Handelns mit großen Mengen von Drogen verantworten. Vier von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Schöffe wegen Fitnessstudio-Bekanntschaft abgelehnt: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44423 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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