John Oliver zu Mindeststrafen bei BtM-Delikten: 25 to life

28.07.2015

Die amerikanischen Gesetze sehen drakonische Strafen für Drogenhandel vor; oft wandern die Täter für beinahe ihr gesamtes Leben hinter Gitter. Reformen sind unterwegs, aber für Verurteilte bleibt nur die Hoffnung auf eine Begnadigung.

Mit der gewohnten Mischung aus humorvoller Präsentation und ernstem Inhalt widmet sich der Comedian John Oliver in seiner aktuellen Sendung den oft extreme hohen Mindeststrafen für Besitz von und Handel mit Drogen. Die Gesetze, die überwiegend während der repressiven Drogenpolitik der 80er und 90er Jahre eingeführt wurden, führen zu kaum nachvollziehbaren Ergebnissen – beispielhaft wird ein Mann gezeigt, der wegen des Handels mit 85 Gramm Methampetamin eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Ein anderer sitzt wegen Handels mit geringem Mengen Marihuana, bei dem er eine Waffe bei sich führte, für 55 Jahre im Gefängnis. Der Richter, der das Urteil verhängt hat, äußert selbst, dass er die Strafe für ungerecht halte – die Gesetze hätten ihm aber keine andere Wahl gelassen.

Reformen sind inzwischen unterwegs und wurden teilweise verabschiedet; den bereits Inhaftierten nützt das freilich wenig, da keine rückwirkenden Strafminderungen vorgesehen sind. Präsident Barack Obama hat unlängst an einem Tag gleich 46 nicht-gewalttätigen Drogenstraftätern Amnestien erteilt. Das ist zwar die höchste Zahl seit den 60er Jahren, in Relation zur Gesamtzahl der Gefängnisinsassen jedoch verschwindend gering: Sie hat sich seit den 80ern vervierfacht, was nicht nur, aber zu einem großen Teil an Anti-Drogen-Gesetzen liegt.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

John Oliver zu Mindeststrafen bei BtM-Delikten: 25 to life . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16400/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen