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15921

Debatte nach japanischem Gerichtsurteil: Kein Ehebruch, wenn der Sex bezahlt ist

18.06.2015

Eine heimliche Affäre (Symbolbild)

© TASPP - Fotolia.com

Ein Mann, der seine Ehefrau sieben Jahre lang betrogen hat, braucht ihr nach einem Urteil aus Tokio kein Schmerzensgeld zu zahlen. Immerhin habe er für den Sex bezahlt – dann könne dieser das "friedliche Eheleben" aber nicht beeinträchtigen.

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Die gehörnte Ehefrau verlangte von ihrem Mann und seiner Sexpartnerin vor dem zuständigen Gericht in Tokio Schmerzensgeld wegen der sieben Jahre langen Affäre. Der Richter Masamitsu Shiseki wies die Klage allerdings ab, wie United Press International unter Berufung auf die japanische Zeitung Asahi Shimbun berichtet.

Nach seiner Auffassung komme ein Anspruch gegen die Hostess und Bardame eines Nachtclubs schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei dem Geschlechtsverkehr für sie um einen rein geschäftlichen Vorgang gehandelt habe, mit dem sie sicherstellen wollte, dass der wohlhabende Kunde den Club regelmäßig weiter aufsuchen werde. Der einzige Unterschied zwischen ihr und einer Prostituierten bestehe darin, dass die eine direkt, die andere indirekt bezahlt werde. Verkehr mit einer Prostituierten lasse das "friedliche Eheleben" aber unberührt. Auch den Anspruch gegen den Mann wies er ab. Selbst wenn die Ehefrau vom Verhalten ihres Mannes angwidert sei, vestoße die geschäftliche Affäre des Ehemannes nicht gegen das Gesetz.

Debatte unter japanischen Rechtsgelehrten

Allerdings haben japanische Gerichte in der Vergangenheit Schmerzensgeldforderungen - auch gegen den Partner des Seitensprungs - regelmäßig bewilligt, um die Ehe zu stärken und Untreue für alle Beteiligten unattraktiv zu machen. Das davon abweichende Urteil, mit dem das Gericht den Rechtsbegriff makura eigyo - in etwa: Verkaufsstrategie über das Kopfkissen - einführte, hat eine Debatte unter Rechtsexperten des Landes ausgelöst, erläutert die Japan Times. Auch wird kritisiert, dass der Richter von der Wahrheit der Vorwürfe ohne Weiteres ausgegangen sei, obwohl die Hostess bestritt, dass es überhaupt zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Trotz der kontroversen Rezeption der Entscheidung hat die Klägerin auf Rechtsmittel verzichtet, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig* ist.

ms/cvl/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Hier stand zunächst rechtmäßig. Geändert am 18.06.2015, 15:39.

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Debatte nach japanischem Gerichtsurteil: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15921 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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