Dr. Evil wäre stolz auf ihn: Ein Amerikaner hat im April die höchste Klageforderung aller Zeiten erhoben. Von den Beklagten verlangt er nicht weniger als zwei Sextillionen Dollar.
"Geld hat man zu haben", lautet einer der inoffiziellen Grundsätze des Schuldrechts. Aber wirklich so viel davon? Die Klage von Anton Purisima gegen die Café-Kette Au Bon Pain, die Stadt New York, ihren Nahverkehr, zwei Krankenhäuser und andere lässt dann doch Zweifel an der Pflicht zur Solvenz aufkommen. Schlappe zwei Sextillionen Dollar will Purisima von ihnen haben, ausgeschrieben sieht das so aus:
$2,000,000,000,000,000,000,000,000,000,000,000,000.
Klingt etwas übertrieben? Ist es auch. Die Klageforderung gilt als die höchste, die jemals erhoben wurde – und würde nicht nur die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beklagten übersteigen, sondern die der restlichen Menschheit gleich mit. Wie sehr genau, hat die Webseite Xkcd in einigen plastischen und sehr lesenswerten Beispielen nachgerechnet: Danach beträgt etwa der Wert aller verkäuflichen Güter in der Welt rund $77,000,000,000,000, ein winziger Bruchteil des geforderten Betrages.
Damit hat Purisima die einsame Spitzenreiterrolle inne, weit vor den $1,784,000,000,000,000,000,000, die im Jahr 2009 von der Bank of America gefordert wurden, und den im Vergleich fast schon bescheiden wirkenden $3,014,170,389,176,410, welche ein Opfer des Hurricane Katrina 2008 verlangt hatte.
Eigentlich sei sein Schaden ohnehin nicht in Geld zu bemessen, findet Purisima, der im Zweifel wohl lieber zu hoch als zu tief ansetzen wollte. Immerhin sei ihm in einem öffentlichen Bus der Mittelfinger von einem Hund abgebissen worden. Und dann habe ihn auch noch ein chinesisches Paar zu Unrecht fotografiert. Und der Kaffee am Flughafen La Guardia sei auch immer viel zu teuer.
Zugegeben: Die Klage ist selbst nach den lockeren Maßstäben der zeitweise haarsträubenden amerikanischen "personal injury claims" noch wirr. Aber sofern Purisima nicht gerade Eigentümer mehrerer Planeten aus purem Gold sein sollte, die ihm von den Beklagten entwendet wurden, dürfte sich eine plausible Begründung für seine Forderung auch kaum finden lassen.
Constantin Baron van Lijnden, Höchste Klageforderung aller Zeiten: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12296 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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