Supreme Court zum Streit um Hochzeitstorte für Homosexuelle: Kein Kuchen für die Bräu­ti­game

05.06.2018

Ein Bäcker in den USA weigerte sich, einem gleichgeschlechtlichen Paar dessen Hochzeitstorte zu backen und berief sich auf seine Religionsfreiheit. Der Oberste US-Gerichtshof stellt sich auf die Seite des Bäckers.

Der Konditor Jack Phillips aus Colorado hatte sich 2012 geweigert, dem homosexuellen Paar Charlie Craig und Dave Mullins eine Hochzeitstorte zu backen und berief sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Die beiden legten daraufhin bei der Bürgerrechtskommission von Colorado Beschwerde ein.

Die Kommission entschied daraufhin, der Konditor habe das Paar aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, obwohl die Gesetze des Bundesstaates eine darauf gerichtete Benachteiligung verbieten. Nachdem zwei Gerichte zu demselben Ergebnis kamen, zog der Bäcker zum höchsten amerikanischen Gericht, dem Supreme Court, - und dieser entschied nun anders.

Denn die Bürgerrechtskommission habe den Glauben des Mannes nicht hinreichend gewürdigt. Das Gremium habe sich der religiösen Überzeugung des Mannes gegenüber feindselig verhalten, heißt es in der Stellungnahme von Anthony Kennedy, Richter am Obersten US-Gerichtshof. Er nahm dabei Bezug auf Äußerungen von Mitgliedern der Kommission, die Phillips' Glauben seiner Meinung nach verunglimpft hätten. Diese hätten suggeriert, dass religiöse Überzeugungen in Colorados Geschäftswelt nicht uneingeschränkt willkommen seien.

Kennedy erklärte aber auch, dass es in ähnlich gelagerten Fällen zu einer anderen Entscheidung kommen könnte. Es bedürfe stets einer tiefgehenden Bewertung des Einzelfalls, schrieb er. Dabei müsse sowohl berücksichtigt werden, dass religiöse Überzeugungen nicht unangemessen missachtet werden dürften, wie auch die Tatsache, dass homosexuelle Menschen nicht gedemütigt werden dürften, wenn sie bestimmte Dienstleistungen auf dem freien Markt in Anspruch nehmen wollten.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Supreme Court zum Streit um Hochzeitstorte für Homosexuelle: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28969 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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