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Spielsüchtiger für geschäftsunfähig erklärt: Casino muss 440.000 Euro zurückzahlen

12.12.2014

Mann am Spielautomat (Symbolbild)

© karenfoleyphoto - Fotolia.com

Ein Österreicher hat in Wien erfolgreich gegen einen Casinobetreiber geklagt. Er hatte an dessen Automaten nach eigenen Angaben etwa eine Million Euro verspielt. Einen nicht unerheblichen Teil davon soll er nun zurückbekommen. Ein Gericht erklärte ihn für geschäftsunfähig, weil er spielsüchtig sei.

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Das Landgericht Wiener Neustadt hat zahlreiche Glücksspielverträge, die ein Spielsüchtiger mit einem Casino geschlossen hatte, für unwirksam erklärt. Der Grund: Die Spielsucht des Mannes. Das Gericht hielt ihn für geschäftsunfähig. Die geschlossenen Verträge seien rückabzuwickeln, entschied der Richter. So könne der Mann den verspielten Betrag in Höhe von 437.950 Euro zurückverlangen, meldet das österreichische Portal neo.ORF.at.

Insgesamt habe der Mann nach eigenen Angaben über Jahre hinweg einen Betrag von einer Million Euro in Casinos des Konzerns Novomatic verspielt. Fast 800.000 Euro wollte er wieder zurück. In Bezug auf etwas mehr als die Hälfte erhielt er nun Recht. Aus dem Sachverhalt habe sich nach Ansicht des Richters die Geschäftsunfähigkeit ergeben, so die Meldung. Die entsprechenden Glücksspielverträge, die durch Nutzung von Spielautomaten geschlossen worden waren, seien unwirksam.

Der Casinobetreiber soll allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt und in diesem Zusammenhang das Wiener Glücksspielgesetz kritisiert haben. In anderen Teilen des Landes sei es vorgeschrieben, dass sich Casinobesucher durch einen Lichtbildausweis und einen Pincode Zutritt verschaffen müssen. Eine derartige Zutrittskontrolle gebe es in Wien nicht, wird Konzernsprecher Hannes Reichmann zitiert.

una/LTO-Redaktion

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Spielsüchtiger für geschäftsunfähig erklärt: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14094 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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