Druckversion
Wednesday, 29.06.2022, 08:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kurioses/k/gericht-indien-erklaert-fluss-ganges-zu-lebewesen/
Fenster schließen
Artikel drucken
22438

Umweltschutz in Indien: Gericht erklärt Fluss Ganges zum Lebe­wesen

21.03.2017

Wäsche waschen am Ganges

© henktennapel - Fotolia.com

Der Ganges ist den Hindus heilig, gleichzeitig aber extrem schadstoffbelastet. Um dem entgegen zu wirken, hat ein Gericht den Fluss nun zu einem Lebewesen erklärt - mit denselben Rechten und Pflichten einer lebenden Person.

Anzeige

Der indische Fluss Ganges ist von einem Gericht zu einem Lebewesen erklärt worden. Somit habe der Ganges sowie die Yamuna - der wichtigste Nebenfluss des Ganges - die gleichen Rechte wie ein Mensch, teilte der Hohe Gerichtshof von Uttarakhand im Norden des Landes mit. Der Status gelte auch für alle Nebenflüsse der beiden Flüsse.

"Dieser Status eines Lebewesens bedeutet, wenn dem Fluss oder einem Nebenfluss Schaden zugefügt wird, wäre es, als habe man einem Menschen Schaden zugefügt", sagte am Dienstag Anwalt Manoj Chandra Pant, über dessen Antrag das Gericht am Montag geurteilt hatte. 

Solch ein Urteil sei nötig gewesen, um schwindende Wasser-Ökosysteme zu retten, sagte der Umweltaktivist Shekhar Pathak der Times of India. "Ich hoffe, dies verbessert den Zustand der Flüsse und ihrer Nebenflüsse." Das Gericht benannte den Generalanwalt von Uttarakhand zum gesetzlichen Vetreter des Flusses.

Für Hunderte Millionen Menschen ist das Wasser des Ganges für religiöse Zeremonien wie auch als Wasserspender und für die Landwirtschaft wichtig. Die Bewohner entlang des Flusses verehren ihn meist tief und glauben, sein Wasser sei immer rein. Allerdings werden ein Großteil der Abwässer entlang des Flusses sowie belastete Industrieabwässer ungefiltert in den Ganges geleitet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Umweltschutz in Indien: Gericht erklärt Fluss Ganges zum Lebewesen . In: Legal Tribune Online, 21.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22438/ (abgerufen am: 29.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Tote an der Grenze zur spanischen Enklave Melilla - Bleib draußen
  • VGH Baden-Württemberg zur autofreien Innenstadt - Anwoh­ner­parken darf deut­lich teurer werden
  • Ein Rechtsanwalt auf Weltreise - "Bis zur Rente warten wäre keine Option gewesen"
  • OLG Hamm bestätigt Geldstrafe - Ach­tung, Pozilei!
  • Nach Änderung des Klimaschutzgesetzes - Karls­ruhe ent­scheidet nicht über zweite Kli­maklage
  • Rechtsgebiete
    • Umweltrecht
  • Themen
    • Ausland
    • Naturschutz
    • Skurriles
    • Umweltschutz
TopJOBS
Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

Fieldfisher , Mün­chen

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

De­zer­nent*in (m/w/d)

Heinrich-Heine-Universität , Düs­sel­dorf

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Per­so­nal­we­sen

Bundeswehr , Köln

Re­fe­ren­dar (An­walts-/Wahl­sta­ti­on) (m/w/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Düs­sel­dorf

Re­fe­ren­tin / Re­fe­rent (Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist) (m/w/d)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Besteuerung von E-Mobilität & Photovoltaikanlagen

07.07.2022

Coffee Chat „Virtuelle Vorstandssitzung und HV: Gekommen, um zu bleiben?“

06.07.2022

Telemedicus Sommerkonferenz 2022

08.07.2022, Berlin

Versicherung im Verkehrsrecht - VVG, AKB und ARB

08.07.2022, Hagen

Crashkurs Verkehrsrecht

22.08.2022, Königstein im Taunus

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH