Umweltschutz in Indien: Gericht erklärt Fluss Ganges zum Lebe­wesen

21.03.2017

Der Ganges ist den Hindus heilig, gleichzeitig aber extrem schadstoffbelastet. Um dem entgegen zu wirken, hat ein Gericht den Fluss nun zu einem Lebewesen erklärt - mit denselben Rechten und Pflichten einer lebenden Person.

Der indische Fluss Ganges ist von einem Gericht zu einem Lebewesen erklärt worden. Somit habe der Ganges sowie die Yamuna - der wichtigste Nebenfluss des Ganges - die gleichen Rechte wie ein Mensch, teilte der Hohe Gerichtshof von Uttarakhand im Norden des Landes mit. Der Status gelte auch für alle Nebenflüsse der beiden Flüsse.

"Dieser Status eines Lebewesens bedeutet, wenn dem Fluss oder einem Nebenfluss Schaden zugefügt wird, wäre es, als habe man einem Menschen Schaden zugefügt", sagte am Dienstag Anwalt Manoj Chandra Pant, über dessen Antrag das Gericht am Montag geurteilt hatte. 

Solch ein Urteil sei nötig gewesen, um schwindende Wasser-Ökosysteme zu retten, sagte der Umweltaktivist Shekhar Pathak der Times of India. "Ich hoffe, dies verbessert den Zustand der Flüsse und ihrer Nebenflüsse." Das Gericht benannte den Generalanwalt von Uttarakhand zum gesetzlichen Vetreter des Flusses.

Für Hunderte Millionen Menschen ist das Wasser des Ganges für religiöse Zeremonien wie auch als Wasserspender und für die Landwirtschaft wichtig. Die Bewohner entlang des Flusses verehren ihn meist tief und glauben, sein Wasser sei immer rein. Allerdings werden ein Großteil der Abwässer entlang des Flusses sowie belastete Industrieabwässer ungefiltert in den Ganges geleitet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Umweltschutz in Indien: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22438 (abgerufen am: 05.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen