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Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Juristin soll Exa­mens­noten gesc­hönt haben

06.07.2022

Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des vorsitzenden Richters

Als Rechtsanwältin darf die Angeklagte schon nicht mehr arbeiten, ihr ist die Zulassung entzogen worden. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein

Per Photoshop soll sich eine Juristin bessere Examensnoten verschafft haben und damit in mehreren Großkanzleien gelandet sein – und entsprechend verdient haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin gewerbsmäßigen Betrug.

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Um an gut bezahlte Jobs in großen Wirtschaftskanzleien zu kommen, soll eine Juristin ihre Examensnoten geschönt haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat deswegen eine 43-Jährige wegen dreifachen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung angeklagt, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Frau soll ihre Noten mit Hilfe der Bildbearbeitungssoftware Adobe Photoshop deutlich angehoben haben und infolgedessen bei insgesamt drei Großkanzleien - bei zweien in Berlin, bei einer in München - angestellt worden sein. Inzwischen darf die Juristin nicht mehr als Rechtsanwältin arbeiten, die Rechtsanwaltskammer Berlin habe ihr im Mai 2021 die Zulassung entzogen, hieß es.

Dank der geschönten Examensnoten hat die Frau laut Anklage in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 1. August 2020 mehr Lohn erhalten als für sie drin gewesen wäre, wenn sie ihre echten Noten bei den Bewerbungen angegeben hätte. Die Staatsanwaltschaft hat eine Differenz von mindestens 165.000 Euro errechnet. Zur Schadenssumme kommen laut Staatsanwaltschaft noch die Summen hinzu, die die Arbeitgeber für die Sozialversicherung bezahlt haben.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Juristin soll Examensnoten geschönt haben . In: Legal Tribune Online, 06.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48947/ (abgerufen am: 27.01.2023 )

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