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BVerfG droht mit Missbrauchsgebühr: Gysi wird nicht Kanzler, Zschäpe kommt nicht frei

21.04.2020

BVerfG in Karlsruhe

Erika - stock.adobe.com

Die Linke übernimmt vorerst noch nicht die Macht im Land und Richter können sich weiter frei bewegen, wie aus einer skurrilen BVerfG-Entscheidung hervorgeht. Das BVerfG droht, Missbrauchsgebühren zu verhängen.

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Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a des Grundgesetzes (GG) kann von "jedermann" Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben werden. Das bekommen die Karlsruher Richter sehr häufig zu spüren.

So auch in einem Fall, dessen Entscheidung das höchste deutsche Gericht sogar veröffentlichte. Im Wege der einstweiligen Anordnung wollte eine Frau Deutschland dazu verpflichten, die komplette Bundesregierung und sämtliche Richterposten neu zu besetzen. Die Neubesetzung solle dabei aber ausschließlich mit Parteimitgliedern der Linken erfolgen, so ihr Antrag. Gregor Gysi oder wahlweise Sara Wagenknecht sollten zum Bundeskanzler bzw. zur Bundeskanzlerin ernannt werden.

Aber damit nicht genug. Polen und Marokko sollten laut Antrag dazu aufgefordert werden, Namen und Daten von Kriegsopfern sowie die Bankkonten diverser Personen bekannt geben. Zudem solle Deutschland die Namen aller Richter, die seit 1947 in Deutschland tätig waren, bekannt geben und diese "für begangene Verbrechen rechtlich zur Verantwortung" ziehen, hieß es. Alle "Opfer falscher EU-Rechtsanwendung" sollten aus Gefängnissen befreit werden, insbesondere, so der Antrag, die NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Die Antragstellerin stellte darüber hinaus einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.

Das BVerfG lehnte sämtliche Anträge ab (Beschl. v. 07.04.2020, Az. 2 BvQ 19/20). Eine in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre schon offensichtlich unzulässig, so das Gericht. Die Richter nutzten die Gelegenheit für einen deutlichen Hinweis: Sie könnten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von bis zu 2.600 Euro verhängen. Ein Missbrauch könne auch dann vorliegen, wenn das Gericht "durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann", hieß es in der Entscheidung. Das höchste deutsche Gericht arbeitet ständig an der Überlastungsgrenze. 

acr/LTO-Redaktion

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BVerfG droht mit Missbrauchsgebühr: Gysi wird nicht Kanzler, Zschäpe kommt nicht frei . In: Legal Tribune Online, 21.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41365/ (abgerufen am: 31.01.2023 )

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