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28059

BVerfG zur Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten: Ein teurer Termin beim Arbeit­samt

13.04.2018

Manchmal genügt auch ein Anruf

© Chris - stock.adobe.com

Einen Meldetermin bei der Bundesagentur für Arbeit sollte man auch ohne gerichtliche Hilfe verschieben können. Wer sie dennoch in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben, entschied das BVerfG.

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Wer für das Verschieben eines einfachen Meldetermins bei der Bundesagentur für Arbeit ohne Not einen Rechtsanwalt und das Sozialgericht bemüht, bleibt am Ende auf diesen Kosten sitzen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Sozialgerichts erst gar nicht zur Entscheidung an. Eine Verletzung des Willkürverbots aus Art.3 Abs.1 Grundgesetz (GG) habe der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt, teilte das Gericht am Freitag mit (Beschl. v. 14.03.2018, Az.1 BvR 300/18).

Die Bundesagentur für Arbeit hatte den Beschwerdeführer, der sich arbeitssuchend gemeldet hatte, geladen, um mit ihm über seine berufliche Situation zu sprechen. Er konnte aber wegen eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht kommen. Anstatt einfach anzurufen, legte er durch seinen Anwalt Widerspruch ein und beantragte die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs. Die Bundesagentur verlegte den Termin sofort.

Das Sozialgericht entschied, der Beschwerdeführer müsse seine Kosten selbst tragen. Begründung: Ein einfaches außergerichtliches Bemühen um Verlegung des Termins wäre voraussichtlich erfolgreich gewesen.

Das BVerfG hielt diese Entscheidung für vertretbar. Auch nach Auffassung der Karlsruher Richter wäre ein "einfaches außergerichtliches Bemühen um eine Terminsverlegung voraussichtlich erfolgreich gewesen". Der Beschwerdeführer habe jedoch weder selbst noch durch seinen Anwalt den Versuch unternommen, formlos mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise hätte aber geklärt werden können, "ob der Behörde ein Versehen unterlaufen ist, etwa weil sie übersehen hat, dass er wegen seiner beruflichen Verpflichtungen am Meldetermin verhindert war", so das BVerfG.

dpa/hs/LTO-Redaktion

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BVerfG zur Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28059 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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