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Klage gegen Abwahl: Unbe­liebter Ex-Bür­ger­meister will Amt zurück

20.06.2017

Wahl (Symbol)

© bizoo_n - stock.adobe.com

Abgewählt wird niemand gerne, auch nicht als Bürgermeister einer Kleinstadt. Dagegen zu klagen, macht aber sicherlich nicht den besten Eindruck - vor allem, wenn man selbst bereits wegen Wahlfälschung verurteilt worden ist. 

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§ 76 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Norm, die Freddy Kammer zum Verhängnis wurde. Sie regelt die Abwahl des Bürgermeisters einer hessischen Gemeinde, so wie er es bis vor Kurzem war.

Der parteilose Kammer stand der nicht einmal 3.000 Einwohner starken hessischen Gemeinde Hirzenhain vor, war jedoch bei der Mehrheit der Fraktionen im Rathaus nicht sonderlich beliebt. Schlechte Informationspolitik, Blockadehaltung und Willkür warf man ihm vor.

Anfang Mai resultierte dies schließlich im Verlust seines Amtes, die Bürger seiner Stadt hatten mehrheitlich gegen ihn gestimmt. Doch Kammer wollte das nicht hinnehmen und reichte Klage gegen den Bürgerentscheid ein. Zur Begründung führte der Ex-Bürgermeister Formfehler an, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen mitteilte.

Vorherige Verurteilung wegen Wahlfälschung

Sein Rechtsanwalt Christopher Nübel erklärte, man sehe unter anderem formelle Fehler im Vorfeld des Bürgerentscheids. Das Verfahren stehe aber noch am Anfang. Wie der hessische Kreis-Anzeiger berichtet, geht es vor allem um die Bekanntmachung des Abwahltermins. Nach Meinung von Kammer und seinem Anwalt hätte die Bekanntmachung eine Stellungnahme des Bürgermeister enthalten müssen, was sie aber nicht tat.

Die Klage soll nun die Ungültigkeit der Abwahlentscheidung feststellen lassen. Wann sie verhandelt wird, ist derzeit aber noch offen. Vor der Feststellung seiner Abwahl hatte er keine juristischen Einwände erhoben, berichtet der Kreis-Anzeiger weiter.

Ein weiterer Grund, der bei der Abwahl Kammers eine Rolle gespielt haben könnte, wirft nun auch ein unvorteilhaftes Licht auf seine juristischen Anstrengungen. So wurde Kammer erst im vergangenen Jahr wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei ging es um Hausbesuche vor der Bürgermeisterstichwahl im Jahr 2014. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision eingelegt.

Nun muss die Gemeinde eine Stellungnahme zu den Vorwürfen Kammers abgeben. Wie sich das laufende Verfahren auf die politische Gemengelage in Hirzenhain auswirken wird, bleibt abzuwarten. Dort soll am 24. September ein neuer Bürgermeister gewählt werden. Ob die Wahl stattfinden wird, ist aber derzeit noch unklar.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Klage gegen Abwahl: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23230 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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