Eine anonyme Beschwerde, die der Betriebsrat auf einer Betriebsversammlung vortrug, veranlasste die Geschäftsführung einer Brauerei, ein "Kopfgeld" auf den Urheber auszuloben. Dieses nahm sie nun vor Gericht wieder zurück.
Im Streit um eine Prämie für das Melden von kritischen Mitarbeitern hat die Braunschweiger Wolters Brauerei vor Gericht eingelenkt. Zwei Gesellschafter des Unternehmens hatten eine Belohnung von 2.000 Euro ausgelobt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Am Dienstag zog die Geschäftsführung die Prämie dann aber zurück, Unternehmensleitung und Betriebsrat hatten sich darauf zuvor vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Braunschweig geeinigt.
Im Dezember waren bei einer Betriebsversammlung mit rund 100 Mitarbeitern vom Betriebsrat anonyme Beschwerden vorgetragen wurden, dabei wurden auch Mitarbeiter namentlich kritisiert. Sie wurden etwa als "überflüssig", "ohne Ahnung" oder "nur quatschend" bezeichnet. Ein Mitarbeiter hätte Schwierigkeiten, bis zehn zu zählen. Ein anderer würde Statistiken schönen. Nach Auffassung der Wolters-Geschäftsführung war die Kritik "hochgradig beleidigend", daraufhin wurde die Belohnung ausgelobt.
Hiergegen ging der Betriebsrat sodann mit einem Eilantrag auf Unterlassung vor. "Es ging darum, dass der Betriebsrat dadurch in seiner Arbeit beeinträchtigt worden sei" erklärte Gerichtssprecherin Julia Bartels gegenüber LTO. Dessen ungestörte Tätigkeit garantiert § 78 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), auf den der Antrag vornehmlich gestützt wurde. Zudem habe das Vorgehen der Geschäftsführung einer friedvollen Zusammenarbeit entgegengestanden.
Geschäftsführer: Kein "Maulkorb" für Mitarbeiter
"Ziel war es, den Betriebsfrieden wieder herzustellen", sagte Peter Lehna, einer der Wolters-Geschäftsführer, nach der Einigung. Weder der Belegschaft noch dem Betriebsrat habe die Unternehmensleitung einen Maulkorb verpassen wollen. "Wir sind froh, dass es zu dieser Einigung gekommen ist. Das ist genau das, was wir wollten", sagte die Betriebsratsvorsitzende Peggy Seimert sichtbar erleichtert.
Sie bezeichnete sich in diesem Fall selbst als "Unglücksrabe", weil sie die Beschwerden im Dezember vorgetragen hatte. Der anonyme Beschwerdebrief hatte sie erst kurz vor der Versammlung erreicht.
Danach versuchte sie, durch Entschuldigungen die Wogen zu glätten - vergeblich. Es folgte die Ausschreibung der Belohnung, gegen die wiederum der Betriebsrat gerichtlich vorging, um sie im Eilverfahren verbieten lassen.
In der Verhandlung wurde schnell klar, dass beide Parteien eine Einigung anstrebten. Mehrfach betonte auch die Richterin, dass beide Seiten eigentlich dasselbe Ziel verfolgten. Sie bezeichnete eine juristische Bewertung auch als schwierig, weil es kein Urteil in einem vergleichbaren Fall gebe. Dennoch zog sich die Verhandlung eine Stunde, bevor sich Geschäftsführung und Betriebsrat für Beratungen zurückzogen, um im Anschluss die Einigung gerichtlich festzuhalten.
Demnach wird die Auslobung der Belohnung zurückgenommen. Im Gegenzug sichert der Betriebsrat zu, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Zudem werde man der Belegschaft mitteilen, dass den betroffenen Mitarbeitern "ein unentschuldbares Unrecht widerfahren" sei. Der sogenannte Kummerkasten, über den Kritik den Betriebsrat erreicht, werde künftig 48 Stunden vor Betriebsversammlungen geschlossen, um das Gremium nicht unnötig unter Zeitdruck zu setzen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Einigung mit Betriebsrat: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26507 (abgerufen am: 02.10.2024 )
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