Zwischenfall bei der Haftprüfung: Am AG Stralsund fiel einem Verteidiger eine Schreckschusspistole aus der Tasche und ein Schuss löste sich. Der Amtsgerichtsdirektor hat Strafanzeige gestellt.
Am vergangenen Freitag hat ein aus Versehen abgegebener Schuss im Amtsgericht Stralsund für Aufregung gesorgt. Der Schuss löste sich aus einer Schreckschusswaffe während eines Haftprüfungstermins. Nach LTO-Informationen fiel dem Pflichtverteidiger beim Aufstehen von seinem Platz zum Ende des Termins die Pistole aus der Jackentasche. Daraufhin löste sich ein Schuss. Zuerst hatte die Ostsee-Zeitung über den Vorfall berichtet.
Der Amtsgerichtsdirektor Sascha Ott hat wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz Strafanzeige gegen den Anwalt gestellt. Der Pressesprecher des AG Stralsund, Dirk Simon, der auch den besagten Haftprüfungstermin leitete, sprach gegenüber LTO von einem "unglücklichen Vorfall". Der Verteidiger sei dem Gericht bekannt und stelle keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Die Waffe trage der Mann aus persönlichen Gründen und verfüge auch über einen "Kleinen Waffenschein".
Am Amtsgerichts Stralsund seien Waffen prinzipiell verboten. Darauf weise die Hausordnung hin. Ebenso seien am Eingang des Gerichts entsprechende Verbotstafeln mit Symbolbildern angebracht.
Das Amtsgericht verfüge über entsprechende Sicherheitsschleusen, diese würden allerdings nur anlassbezogen zum Einsatz gebracht, erklärte der Pressesprecher den Fall.
Nachdem sich der Schuss gelöst hatte, sei die Haftprüfung fortgesetzt worden. Zuvor sei die Beschuldigte natürlich nach Ihrem Befinden befragt worden, sie habe keine Einwände gegen die Fortsetzung gehabt. Bei der Waffe soll es sich nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung um eine 9-Millimeter-Schreckschuss-Pistole gehandelt haben, die nach dem Schuss in den Nebenraum gebracht worden sei.
Laut dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der Amtsgerichtsdirektor Schritte in die Wege geleitet, um den Vorfall umfassend prüfen zu können. Ein Ministeriumssprecher betonte, dass der Beruf des Rechtsanwalts nicht zum Tragen von Waffen nach dem Waffengesetz berechtige. Waffenrechtliche Erlaubnisse würden durch die zuständigen Behörden nach dem jeweiligen Einzelfall und unabhängig der Tätigkeit als Rechtsanwalt geprüft und gegebenenfalls erteilt.
Markus Sehl, Schuss im Amtsgericht Stralsund: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35857 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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